Der Pay-TV Sender Premiere knickt ein, die Verbraucherschützer feiern. Zwei Wochen vor dem geplanten Gerichtstermin über angeblich nicht zurückgesandte Smartcards zur Entschlüsselung der Bezahlfernsehprogramme hat Premiere die gesamte Klageforderung überraschend akzeptiert. Premiere-Chef Georg Kofler sah sich einer von der Verbraucherzentrale Hamburg angestrengten Sammelklage von rund 90 ehemaligen Kunden gegenüber. Bereits Ende November vergangenen Jahres wurde über die Betrugsvorwürfe gegen Kofler berichtet.
Rücksendeklausel umstritten
Stein des Anstoßes ist ein Passus im Kleingedruckten der Premiere-Verträge. Demnach ist jeder Kunde bei einer Kündigung seines Premiere-Abos verpflichtet, die Smartcard an den Sender zurückzuschicken. Diese Klausel gilt bei Verbraucherschützern ohnehin als sehr umstritten, da ein Betrieb der Premiere-Digitalreceiver ohne Smartcard nicht möglich ist.
Doch in zahlreichen Fällen will Premiere die Post nicht erhalten haben und verlangte Schadenersatz in Höhe von 35 Euro. Das von Premiere beauftragte Inkasso-Unternehmen InFoScore macht den ehemaligen Kunden schnell eine Rechnung von knapp 75 Euro auf, die sich aus zusätzlichen Mahn- und Bearbeitungsgebühren zusammensetzt. Die Vielzahl der Beschwerden und die seit geraumer Zeit verhärteten Fronten veranlasste die Verbraucherzentrale, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Ursprünglich war die Verhandlung vor dem Landgericht München für den 30. Mai angesetzt. Doch dazu kommt es nun nicht mehr. Premiere hat sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt, die 86 Verbraucher erhalten die auf Druck des Inkassounternehmens gezahlten Beträge demnächst zurückerstattet. Insgesamt 127 eidesstattliche Versicherungen lagen bereits in der Schublade, 77 Zeugen waren geladen. Die Zahl der am Verfahren beteiligten Personen lag nach Angaben der Hamburger Verbraucherschützer bei 290.
Kunden sollen sich melden
Ehemalige Premiere-Kunden, die ebenfalls Schadensersatz wegen der angeblich nicht eingetroffenen Smartcard gezahlt haben, werden gebeten, sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg zu melden. Sie haben nach dem gescheiterten "Musterprozess" beste Chancen, das Geld zurück zu bekommen.
Quelle: OK.de