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Dieses Thema
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Ermittlung des Anschlussinhabers Unzulässig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • M.o.s.c
  • 26. Juli 2007 um 20:47
  • M.o.s.c
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    • 26. Juli 2007 um 20:47
    • #1

    Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig


    Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
    Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
    Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.
    Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.
    In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.
    Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".
    Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
    Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.

    Quelle: Heise Online

    Gruß

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  • Sergit
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    • 26. Juli 2007 um 20:52
    • #2

    endlich mal was gutes zum lesen :D

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  • D3STY
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    • 26. Juli 2007 um 20:52
    • #3

    SIEG!
    Es gibt doch noch kluge Leute in diesem Land

    Zitat


    Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007

    Meine volle zustimmung!
    Das sollte es dann gewesen seien für die GVU und die anderen Privat Maden Firmen die nicht besseres zu tun haben als Leute anzuscheißen!

    MfG,

    D3STY

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  • spiep
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    • 26. Juli 2007 um 20:54
    • #4

    Hahahahah, das is ja was..... Da wird natürlich seitens der STA Berufung eingelegt werden und dann geht der Kram vor das LG und kommen se da nichjt weiter gehts vors OLG und dann kann das doch schon ganz anders aussehen.
    Amtsgericht = Kindergarten


    spiep

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  • M.o.s.c
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    • 26. Juli 2007 um 21:04
    • #5

    :D
    Es is ein hoffnungsschimmer den wir haben.

    Gruß

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  • Gast
    Gast
    • 26. Juli 2007 um 21:18
    • #6

    sehr gute Info, schließlich kann nicht jeder machen was er will, auch eine Staatsanwaltschaft nicht.

    bierkrug123

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  • Gast
    Gast
    • 26. Juli 2007 um 21:49
    • #7
    Zitat

    Es is ein hoffnungsschimmer den wir haben.

    [color="White"]...die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt....wer saugt hier eigentlich? :D[/color]

    • Zitieren
  • M.o.s.c
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    • 26. Juli 2007 um 21:55
    • #8

    Keiner ??:D:D:D:D:D:D

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  • Snake014
    Gast
    • 26. Juli 2007 um 22:17
    • #9

    Mein Anwalt pflegte immer zu sagen :

    Die deutsche Justiz ist eine Hure, sie treibts mit jedem!


    Dem muss ich leider beipflichten :D

    Gruß Snake

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  • Tical
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    • 26. Juli 2007 um 22:26
    • #10

    HIHI
    Ach ich wusste schon immer das das keinen interessiert ob mal sich ein "paar lieder " lädt oder nicht !

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  • Gast
    Gast
    • 26. Juli 2007 um 23:05
    • #11

    Tja, ich finde das nicht witzig.

    Ich denke mir dabei nur, dass dieses Gericht rechtens geurteilt hat und dies schon so sehr gut ist. Wer hier denken möge, dass das alles "witzig" ist hat noch nicht erfasst, wie ernsthaft bedroht unsere Privatsphäre ist.
    Er ist umso schauerlich, wie Manche hier das alles als einen lustigen Lapsus sehen. Die haben wohl alle nicht begriffen, worum es hier geht,

    Ich kann es wirklich manchmal nicht mehr glauben. Einige scheinen zu denken, es würde sich von selbst alles zum Guten wenden - dem ist nicht so.

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  • grandpa
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    • 27. Juli 2007 um 03:22
    • #12

    Rrrrrichtig "funkwecker"

    das Volk pennt und merkt gar nicht wie ihm langsam das Wasser abgegraben wird.:confused:

    Wenn eine so scheinbar harmlose Sache wie das Erfragen einer IP in die falschen Hände gelegt wir ist es komplett aus mit freier Meinungsäusserung (Forum) oder das Recht auf Informationsfreiheit (diese oder ähnliche Seiten).
    Nach dem Motto "Wer Böses liest denkt oder sagt, tut auch böses". Dann sind wir wider beim schönen Deckmantel "Kampf gegen den Terror" und jeder der mit dem Schwanz wackelt wird verfolgt oder schlimmeres.
    Systemkritische Medien wie Musik, Bücher oder Kabarett werden schliesslich verboten und dann ...

    ... sind wir im totalitärem System

    :eek:- und die Lemminge springen alle hinterher!!! -:eek:

    "Lied an"
    :p:p:p:p:p:p:p:p
    Braun, Braun, Braun ist die Haselnuss ...
    und nun ist Schluss!!
    :p:p:p:p:p:p:p:p
    "Lied aus"

    Bye Bye

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  • M.o.s.c
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    • 27. Juli 2007 um 08:42
    • #13

    Ich bin da ganz eurer Meinung, aber wie schon da steht es ist nur ein kleiner erfolg.

    Wir hoffen doch alle das unser Schäuble, und wie die doofen dort oben die wirklich keine Ahnung haben alle heißen, endlich begreifen WIR sind das Volk und nicht die 600 irgendwas.
    Irgendwer hat sie gewählt nur wer bloß?
    Aber unser Staat ist schon mehr DDR als uns lieb sein kann.
    Wir werden Überwacht so oder so, ob es schon so schlimm wie in den USA ist, wo man ja emails Telefonanrufe besuchte Webseiten und co schon von Hausaus mitprotokolliert und auf Schlüsselwörter absucht, ist, weiß leider keiner von uns wirklich genau.
    Der Deckmantel Terrorbekämpfung ist für mich nix andres als eine Fadenscheinige Ausrede von Leuten die genau dorthinwollen wo wir vor jahren dank dem Braunen A....... waren.
    Man kann nur eines sagen, ich sag es mit den Worten von Leuten die jeder kennt und kaum einer mag. :D
    ERWACHET, ERWACHET.

    WIR müssen etwas tun dagegen und wenn es Bürgerbegehren sind die wir dafür ins Leben rufen.

    So genug davon, mir wird bei manchen Gedanken wie es ist und werden soll ganz schlecht.

    Gruß

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 27. Juli 2007 um 10:18
    • #14

    Sollte man nach diesem Urteil von einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie angeschrieben werden, kann man sich im Rahmen der Zurückweisung auf alle Fälle auf dieses Urteil bezeihen. Natürlich besteht dann die Gefahr, dass es zu einem Prozess kommt. Aber, wie sagt schon der Volksmund, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Und hätte im hier vorliegenden Fall niemand prozessiert, statt dessen gezahlt, wäre es nie zu diesm Urteil gekommen.

    • Zitieren
  • mikoB
    Gast
    • 27. Juli 2007 um 10:58
    • #15
    Zitat von spiep;100524

    Hahahahah, das is ja was..... Da wird natürlich seitens der STA Berufung eingelegt werden und dann geht der Kram vor das LG und kommen se da nichct weiter gehts vors OLG und dann kann das doch schon ganz anders aussehen.
    Amtsgericht = Kindergarten


    spiep

    Endlich einer der durchblickt.
    Alles andere Ist Wunschdenken...

    • Zitieren
  • joseph
    Gast
    • 28. Juli 2007 um 11:41
    • #16

    Bei gleichem Sachverhalt kann ein anderes Gericht ganz anders entscheiden. Dies bitte nicht vergessen!

    • Zitieren
  • RedEvil
    Fortgeschrittener
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    406
    • 30. Juli 2007 um 14:09
    • #17

    Keine Zitate von heise.de!!!

    Gebt mit eigenen Worten in kurzen Sätzen wieder was dort stand/steht und verlinkt zu dem Beitrag auf heise.de dann kann nichts passieren.

    Ich wundere mich, dass ein Admin hier das nicht weiß.:eek:
    http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/

    • Zitieren

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