Ich hatte bei Premiere noch 40€ offen und sie konnten den Betrag nicht abbuchen, da ich kein Kunde mehr bin. Jetzt kam eine Mahnung über die Zahlung von 68€ inkl. Mahngebühren. Ist das überhaupt zulässig 28€ mehr zu verlangen? Und telefonisch erreicht man da auch keinen.
Premiere Mahngebühren 28€?
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Michael-Hagen -
22. August 2006 um 15:29
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Ja, ist es.
Du verursachst ja zusätzliche Personalkosten.
28 € ist ein wenig viel, aber noch immer korrekt.
Dagegen klagen wird dir nicht viel bringen.
Also bezahle das lieber. -
Zitat von Michael-Hagen;18705
Ich hatte bei Premiere noch 40€ offen und sie konnten den Betrag nicht abbuchen, da ich kein Kunde mehr bin. Jetzt kam eine Mahnung über die Zahlung von 68€ inkl. Mahngebühren. Ist das überhaupt zulässig 28€ mehr zu verlangen? Und telefonisch erreicht man da auch keinen.
Von mir wollten sie nur 5 EUR Mahngebühren haben !
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Ok, anrufen kann er natürlich gerne mal dort.
Dann sollen Sie ihm doch einfach offenlegen, wie sich die 28 Euro zusammen setzen. -
Zitat von Michael-Hagen;18705
Ich hatte bei Premiere noch 40€ offen und sie konnten den Betrag nicht abbuchen, da ich kein Kunde mehr bin. Jetzt kam eine Mahnung über die Zahlung von 68€ inkl. Mahngebühren. Ist das überhaupt zulässig 28€ mehr zu verlangen? Und telefonisch erreicht man da auch keinen.
ich denke die werden dir die rücklastschriftkosten was deine bank wiederum premiere in rechnung stellt von dir auch haben wollen. aber 28 euro
aber naja ich weiß schon warum ich kein premiere abo habe...saftladen sage ich da nur...
an deiner stelle würde ich zahlen und gleich die kündigung nachreichen... -
Ich bin ja kein Kunden mehr! Die 40€ schulde ich denen nur weil sie mir das fälschlicherweise abgebucht haben. Nach 5 Wochen habe ich das dann bei der Bank zurückgebucht und am nächsten Tag kam aber zufällig deren Gutschrift.
Jetzt werde ich die erstmal anschreiben, da die Hotline anscheinend abgeschaltet ist. Den Trick mit der kostenlosen Nummer habe ich schon probiert. Aber der Mitarbeiter wollte mir keine Auskunft erteilen. Ich sollte die kostenpflichtige Nummer anrufen.
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Mahngebührensätze sind gesetzlich festgelegt, da darf nicht jeder einen Betrag erheben, der ihm in den Sinn kommt.
Frag nach, wie der Betrag sich zusammensetzt und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie die Mahngebühren erheben.
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Hab immer schon gesagt, daß die Halsabschneider sind:D
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Michael-Hagen,
gibt es denn schon etwas neues?
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