Ich habe mal bei Arcor angefragt, ob zugeordnete IP-Adressen gespeichert und ggf. Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Z.B. für diese Abmahnanwälte die eine Unterlassungserklärung und einen Haufen Geld von einem haben wollen, wenn man Lieder über Tauschbörsen shared.
Hier die Antwort von ARCOR:
Sehr geehrter XXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2007.
Das Urteil des Landgerichtes Darmstadt zur Speicherung von IP-Adressen ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.
Die Prüfung in Bezug auf die spezifischen TK-Dienste und Abrechnungslogiken in unserem Hause hat ergeben, dass die IP-Adressen unverzüglich nach Diensteerbringung zu löschen sind.
Die unmittelbar auf den Weg gebrachte notwendige technische Umsetzung im Wirknetzbetrieb hat ab sofort zur Folge, dass keine rechtmäßigen Auskünfte auf Basis einer IP-Adresse mehr erteilt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arcor-Team