Frankfurt/Main (dpa) - Der Internet-Provider Arcor muss seinen Kunden die Seiten «google.de» und «google.com» nach einem Gerichtsbeschluss nicht sperren.
Eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies nach Mitteilung vom Freitag einen Antrag der Mainzer Firma Huch Medien GmbH auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück (Az.: 2-03 O 526/07). Huch hatte argumentiert, über die Suchmaschine könnten auch Jugendliche problemlos zu pornografischen und tierpornografischen Bildern gelangen.
Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Arcor selbst keine pornografischen Schriften und Bilder im Internet anbiete. Das Unternehmen stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her. Diese Leistung sei «inhaltsneutral», befanden die Richter. Huch kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen.