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Bundesnetzagentur greift im Streit um DSL-Wechsler ein

  • blackpope
  • 21. Dezember 2007 um 13:42
  • blackpope
    Gast
    • 21. Dezember 2007 um 13:42
    • #1

    [FONT="Arial Black"]Finanzielle Sanktionen sollen helfen, den Auftragsstau aufzulösen[/FONT]

    Mit finanziellen Sanktionen will die Bundesnetzagentur den Auftragsstau bei DSL-Wechselkunden auflösen. In den vergangenen Monaten hatten die Beschwerden von Konkurrenten der Telekom zugenommen, die Telekom verzögere die Umschaltung von Kunden, die zu ihren Wettbewerbern wechseln wollen.

    Die Bundesnetzagentur hat dazu den Standardvertrag der Deutschen Telekom AG für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verändert. Der Vertragstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber die TAL bei der Telekom anmieten können. Geregelt werden neben den auch sonst üblichen allgemeinen Vertragsklauseln wie etwa Zahlungs-, Haftungs- und Kündigungsbestimmungen insbesondere die Modalitäten, zu denen Wettbewerber die TAL bei der Telekom bestellen können und zu denen die Telekom diese umschalten muss.

    "Wir haben einige Regelungen in dem von der Deutschen Telekom vorgelegten Standardvertrag geändert, damit das Vertragswerk insgesamt den rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes genügt und die Wettbewerber auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete TAL-Zugangsverträge mit der Deutschen Telekom abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln zu müssen. Ein besonderes Augenmerk haben wir bei der Überprüfung des Mustervertrags auf die darin vorgesehenen Bestell- und Bereitstellungsregeln für die TAL gerichtet", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Durch die Einführung von finanziellen Sanktionen sollen sowohl Anreize für die Telekom als auch deren Konkurrenten geschaffen werden: Wettbewerber sollen ihre TAL-Bestellungen besser und genauer planen und die Telekom die bestellten TAL-Mengen fristgerecht den Wettbewerbern bereitstellen: "Wechselbereite Kunden dürfen nicht dadurch abgeschreckt werden, dass die Vorprodukte nicht rechtzeitig geliefert werden können. Der Markt und insbesondere die Endkunden können erwarten, dass die Deutsche Telekom die gleichen Anstrengungen bei der Betreuung ihrer TAL-Nachfrager, die ja schließlich auch ihre Kunden sind, unternimmt, wie im Bereich ihrer Endleistungen", so Kurth weiter.

    Der TAL-Standardvertrag ist in einem zweistufigen Verfahren von der Bundesnetzagentur geprüft worden. Bereits Ende April 2007 war der Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihren TAL-Mustervertrag in einigen Punkten zu ändern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen sei, habe man jetzt erneut eingreifen müssen, so die Bundesnetzagentur. Die Telekom darf ihren Standardvertrag bis Ende Februar 2009 nicht von sich aus ändern.

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