In acht weiteren Bundesländern gilt von Neujahr an ein umfassendes Rauchverbot in Kneipen und Restaurants. Damit ist ab 2008 das Rauchen in Gaststätten in insgesamt elf Bundesländern untersagt. Die noch fehlenden fünf Länder wollen bis zum Sommer Verbote erlassen.
Allerdings erlauben Ausnahmeregelungen außer im besonders strengen Bayern den Tabakgenuss in abgetrennten Räumen oder Festzelten. Parallel tritt auch im Nachbarland Frankreich ein Rauchverbot in Kraft.
Die neu hinzukommenden Länder sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist Rauchen in Gaststätten seit dem 1. August nur noch in Nebenräumen erlaubt, in Hessen gilt das Verbot seit dem 1. Oktober.
Gastwirte befürchten hohe Umsatzeinbußen vor allem in Eckkneipen mit nur einem Raum und wollen Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der FDP-Politiker Detlef Parr sagte der «Frankfurter Rundschau», Deutschland rutsche «immer mehr in eine Verbotsrepublik ab». Der Nichtraucherschutz hätte auch ohne gesetzliche Regelungen mit «Rücksichtnahme und Toleranz» erreicht werden können.
Bei Verstößen gegen die neuen Landesgesetze drohen Bußgelder, allerdings gelten zum Teil Übergangsfristen. So muss in Berlin erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr gezahlt werden. Gäste können dann mit bis zu 100 Euro, Wirte mit bis zu 1000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Aus Protest gegen das Rauchverbot in einer Gaststätte auf der Nordseeinsel Wangerooge schlug ein Mann am Sonntag mit einer Bierflasche auf einen Wirt ein. Das 52 Jahre alte Opfer wurde dabei am Kopf verletzt und musste in ärztliche Behandlung, teilte die Polizei am Montag mit. Gegen den 20 Jahre alten Schläger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.