[color="White"]Provider müssen Internetdaten nicht herausrücken
Im Streit um Urheberrechtsverletzungen durch Raubkopien aus dem Internet hat die Musikindustrie eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erlitten. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil zu Spanien müssen EU-Staaten die Internetprovider nicht verpflichten, ihre Verbindungsdaten herauszugeben, damit Verlage und Produzenten Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich verfolgen können. Damit bestätigte der EuGH indirekt auch das deutsche Recht, das die Herausgabe von Internet-Verbindungsdaten nur zur Bekämpfung des Terrorismus vorsieht. (Az: C-275/06)
Provider verweigert Herausgabe
Die spanische Musikindustrie-Vereinigung Promusicae hatte von dem Internetprovider Telefónica die Offenlegung von Name und Anschrift mehrerer Kunden verlangt. Mit den Daten wollte Promusicae zivilrechtlich gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Telefónica verweigerte dies, weil die Herausgabe der Daten nur nach dem Strafrecht erlaubt sei. Das spanische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.
Europäisches Recht sieht keine Verpflichtung vor
Der stellte nun fest, dass das europäische Recht keinerlei Vorgaben zu der Streitfrage mache. Daher sei eine Auskunftspflicht an Private nicht verboten, aber auch nicht zwingend notwendig. Wenn ein EU-Staat sich für Auskünfte der Internet-Provider auch für privatrechtliche Zwecke entscheide, müsse allerdings das Recht auf Achtung des Privatlebens angemessen berücksichtigt werden [/color]
Quelle:onlinekosten.de