Die Staatsanwaltschaft Wuppertal lehnt nun alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab.
Die Nutzer von Tauschbörsen verfolgen keine finanziellen Interessen. Aus diesem Grund sind die massenhaften Strafanzeigen durch die Medienindustrie und deren Rechtsanwälte unverhältnismäßig. Der Medienindustrie gehe es nicht um Bestrafung, sondern um nachträgliche Schadenersatzforderungen.
Alleine im Januar dieses Jahres wurden etwa 2.000 IP-Adressen eingereicht, zu denen die Medienindustrie den Anschlussinhaber wissen wollte, um teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu versenden. Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist die Medienindustrie äußerst unzufrieden.
Quelle: shortnews.de