Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen die Mobilfunkanbieter: Die Handy-Kunden dürfen sich voraussichtlich freuen
03. April 2008 Der Weg für weiter sinkende Handytarife ist frei. Nach einer Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts darf die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, blieben die Klagen der vier deutschen Anbieter T-Mobile, E-Plus, Vodafone D2 und O2 gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze, die sogenannte Terminierung, erfolglos.
Fachleute rechnen damit, dass das Telefonieren mit dem Mobiltelefon spätestens im kommenden Jahr billiger wird. Die Bundesnetzagentur strebt nach eigenen Angaben weiter sinkende Preise für die Terminierungsentgelte an. „Eine Absenkung der Entgelte ist möglich“, sagte Präsident Matthias Kurth. Zuletzt hatte die Behörde im Dezember vergangenen Jahres eine Kürzung der Verbindungspreise um zehn Prozent angeordnet.
Weiterleitung in andere Netze bislang überteuert
Die Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze lagen in der Vergangenheit deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären, argumentierten die Richter. Dies sei auf die monopolartigen Struktur der Märkte zurückzuführen (BVerwG 6 C 14 bis 6 C 17.07). Die Leipziger Richter bestätigten im vollen Umfang Verfügungen der Bundesnetzagentur vom August 2006. Die Regulierungsbehörde hatte damals die Terminierungsentgelte zum November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt.
Die Mobilfunkanbieter waren gegen die Absicht der Netzagentur, die Höhe der Terminierungsentgelte vorab festsetzen zu lassen, vor Gericht gezogen. Sie hatten sich im März 2007 vor dem Verwaltungsgericht Köln auch durchgesetzt. In der Revision des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht waren sie nun weniger erfolgreich. Hätten sich die Mobilfunkanbieter durchgesetzt, hätten auf die Festnetzgesellschaften Nachforderungen in Milliardenhöhe zukommen können.