Laut einem Bericht des Hamburger Abendblatts hat der Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwalt Erhard Rex auf einer Pressekonferenz zur Jahresbilanz seiner Behörde eine interessante Aussage getätigt: "Die Sicherheit in Schleswig-Holstein hängt nicht vom Filesharing ab."
Seiner Meinung nach handelt es sich meist um kleine Fische und typische Jugenddelikte, die den Ermittlungsaufwand nicht rechtfertigen. Allerdings soll dies nicht zur Regel werden - in besonders schweren Fällen sollen die Staatsanwalten trotzdem ermitteln, beispielsweise bei der Verbreitung von brandneuen Kinofilmen oder Nazipropaganda.
Viele Inhalteanbieter lassen spezielle Firmen durch die Tauschbörsen ziehen, um dort die IP-Adressen der Filesharer sicherzustellen. Um den dazugehörigen Anschlussinhaber zu ermitteln, braucht man aber die Staatsanwaltschaften, die die Provider zur Herausgabe der benötgten Daten auffordern müssen. In der Vergangenheit erklärten bereits die Staatsanwaltschaften Wuppertal und Duisburg, derartige Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen.