Zitat von nickie97;206524Hi Leute,
Hier wird also erst mal dafür plädiert, die GEZ abzuschaffen und nicht,
wie es hier anscheinend die meisten verstanden haben die Gebühr
abzuschaffen.Gruß,
Nickie
??? (Schreibfehler) ???
Zitat von nickie97;206524Hi Leute,
Mich k#tzt die Sch**ße auch schon ewig an, ich komme aber da leider
nicht mehr raus...Gruß,
Nickie
!!! ES GEHT !!! Mit viel Geduld, Hartnäckigkeit und Stursinn (wie die GEZ selbst)
Hier die Kündigung -> KLICK ausfüllen und via Einschreiben Rückschein absenden oder auch via Fax senden (anerkannt).
Das war's !!! Ha Ha Ha - haste gedacht! Aber im Normalfall wäre es das wirklich.
Der Praxistest !!!
Man sollte wissen, dass GEZ-MA (GEZ-Mitarbeiter) Freiberufler sind und keine Beamte. Schon der erste Satz:
"Schönen guten Tag, ich bin Beamter von der GEZ! Sie sind zur Auskunft verpflichtet!" = DIE BLANKE LÜGE !!!
Ob Du ein Gerät zu Hause hast oder nicht = Die Rundfunkanstalt trägt die volle Beweislast! (Verwaltungsgericht Hamburg 8. Kammer Urteil vom 22. Juni 2004, Az: 8 K 2332/03)
Die GEZ und deren GEZ-MA haben noch NIE einen Durchsuchungsbefehl von irgendeinem Staastanwalt unterschrieben bekommen. Also Ruhe bewahren!!! Niemand darf Dein Grundstück, Dein Geschäft oder Deine Privatwohnung ohne Dein Einverständnis betreten. Einige GEZ-MA machen aber genau dies sehr gerne.
Sollte es Dir doch "zu bunt" an Deiner Haus- bzw. Wohnungstür werden, kann in Notfällen, bei belästigendem Versuch des Eindringens in das Grundstück / Haus / Wohnung, zu "geeigneten Maßnahmen" durch den Mieter / Eigentümer gegriffen werden (Bitte nicht übertreiben)! Eine Strafverfolgung Deiner Person erfolgt nicht, da Du bedroht wurdest und Du den Hausfriedensbruch verhindern wolltest !!! Wichtig dabei ist aber, sofort Polizei rufen oder rufen lassen und GEZ-MA in Gespräch verwickeln. Danach bzw. sofort bei der Polizei eine Strafanzeige Deinerseits gegen die entsprechende Person (GEZ-MA) stellen und NICHT gegen die GEZ im Allgemeinen - wirklich wichtig! Und: bitte keine Angst vor einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch durch Dich gegen den GEZ-MA, da:
1. Strafanzeigen sind kostenlos
2. Du brauchst keine lückenlose Beweise
3. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln die Beweise
4. Du zählst im Strafverfahren als Zeuge
5. Du bist verpflichtet, die Wahrheit auszusagen
6. Eine Anzeige kann auch noch nach Jahren erfolgen, die Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafhöhe
7. Bestehe darauf, über den Stand informiert zu werden!
8. Bei einigen Delikten muss zusätzlich zur Anzeige auch noch ein Strafantrag gestellt werden.
Zur Feststellung der Gebührenpflicht wird von den GEZ-Mitarbeitern eine sog. "Öffentliche Urkunde" ausgefüllt. Auch wenn öffentliche Urkunden eigentlich nur von Personen erstellt werden dürfen, die mit öffentlichen Glauben versehen sind (etwa Notare), behaupten die Anstalten, dass der Zettel, auf dem die (kräftig mitkassierenden) GEZ-MA Geräte von Bürgern anmelden, eine öffentliche Urkunde sei.
Wirst Du rechtswidrig zu einer Anmeldung gezwungen (z.B. indem Dir etwa mit einer Hausdurchsuchung gedroht wird oder Du angeblich eine Strafgebühr von 2.000 Euro bezahlen musst, falls Du nicht sofort unterschreibst), ist dies verboten. Selbst im Merkblatt für die GEZ-MA steht, dass eine Anmeldung, die durch Drohungen zustande kam, nichtig ist.
So und wenn Du das alles "durchziehen" willst - lies bitte noch mal meinen aller ersten Satz ganz oben durch. ES GEHT WIRKLICH !!!
!!! ACHTUNG !!!
Dies ist KEIN Leitfaden zum Betrug !!! KEIN ein Aufruf zum Boykott !!!
:biggrin: Bitte bei der GEZ nur dann abmelden - wenn auch wirklich keine Geräte mehr vorhanden sind !!! :biggrin:
Meine persönliche Meinung steht hier nicht zur Debatte.
(Ist aber weiter oben zu lesen :smile: )