Ebenso auf Antrag von CDU und SPD befasste sich der Landtag mit dem Reformbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. „In Anbetracht des technischen Fortschritts muss das gesamte Finanzierungssystem verändert werden“, fordert Borgwardt. Seine Fraktion plädiere für die Umstellung der gerätebezogenen Abgabe auf eine Haushalts- bzw. Betriebsstättenabgabe. „Der besondere Charme dieser Umstellung liegt in der Chance, endlich die GEZ abzuschaffen, was zu weniger Bürokratie und einer Entlastung des Gebührenzahlers führt“, betont Borgwardt.
Zudem soll eine indexgestützte Obergrenze eingeführt werden, die sich an den Nettolöhnen orientiert, damit der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Medienangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert bleibe. Neue Dienste, wie zum Beispiel Handy-TV, sollen über gesonderte Entgelte finanziert werden. Die Werbegrenze beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 20 Uhr soll künftig auch für alle Leistungen des Sponsorings gelten, dies betreffe unter anderem die Sportberichterstattung.
Für neue Angebote sollen die Anstalten in Zukunft nicht automatisch mehr Geld bekommen, wie dies bislang die Regel gewesen sei. „Wenn kein durch den Funktionsauftrag begründeter öffentlicher Mehrwert nachweisbar ist, gibt es keine Genehmigung für neue Angebote und mithin auch nicht für Gebührenerhöhungen,“ sagt Borgwardt. Überdies halte seine Fraktion die Konkretisierung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Staatsvertrag für notwendig und wolle an dieser Konkretisierung mitarbeiten.
Quelle: wochenspiegel-web.de