Hallo,
ZitatAlles anzeigenDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) will die Regelungen bei Glücks- und Gewinnspielen in Fernsehen und Rundfunk trotz eines partiellen Widerstandes auf Seiten der Sender überarbeiten. Am Freitag wurde in München ein Gutachten vorgelegt, das eine rigide Altersverifikation bei der Ausstrahlung fordert. Außerdem bedürfe es zusätzlicher Hinweise auf den Teilnahmeausschluss Minderjähriger sowie auf den Ausschluss einer Gewinnausschüttung an Minderjährige. Nur so gebe es keine Anreize mehr für deren Teilnahme, hieß es.
"Gewinnspiele sind im Bezug auf den Jugendmedienschutz ein kritisches, sehr grundsätzliches Thema, über das in ganz Europa gestritten wird", sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring am Nachmittag. Er kündigte an, eine Satzung erlassen zu wollen, in der auch die Belange des Jugendschutzes deutlich geregelt werden. Ring betonte gleichzeitig, dass viele Angebote in der multimedialen Welt nur durch neue Geschäftsmodelle wie Anrufgewinnspiele finanziert werden könnten. Dennoch müsse der Jugendschutz gewährleistet sein.
"Gewinnspiele sind keine Abzocke"
"Gewinnspiele sind keine Abzocke, sondern sie dienen der Zuschauerbindung und sind für die Sender eine zusätzliche Möglichkeit, Geld zu verdienen", sagte Annette Kümmel vom Privatsenderverband VPRT und Direktorin Medienpolitik bei ProSiebenSat1. Sie sah keinen rechtlichen Ansatzpunkt für den grundsätzlichen Ausschluss Minderjähriger von Gewinnspielen. Kümmel betonte aber, dass sich der VPRT den Formulierungen der Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele zum Teil freiwillig unterworfen habe. Daran könne man die Bereitschaft der Anbieter erkennen, Verantwortung zu übernehmen.Gewinnspiele differenzierter zu betrachten, das war der Vorschlag von Valerie Weber, die Programmdirektorin und Geschäftsführerin von Antenne Bayern ist. "Es kann nicht sein, dass man keine Unterscheidung zwischen Call-In-Sendungen und redaktionellen Einzelgewinnspielen macht", sagte sie. Es sei aber durchaus denkbar, Warnhinweise vor Mehrfachanrufen "sinnvoll zu integrieren".
Handlungsbedarf sah auch der Leiter der Mediengruppe der Bayerischen Staatskanzlei, Klaus-Peter Potthast. Er verwies auf eine Verbraucherschutzvorschrift im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die auch die Belange des Jugendmedienschutzes berücksichtigen soll. Schützenswerte Interessen seien beim Thema Gewinnspiele ganz klar vorhanden.
Ring zeigte sich optimistisch, den Jugendmedienschutz im Hinblick auf Gewinnspiele mit den neuen Vorschriften und freiwilliger Selbstkontrolle der Sender in den Griff zu bekommen.
Quelle: S+K
langsam mache ich mir Sorgen in Deutschland und Europa:
ZitatAusschluss einer Gewinnausschüttung an Minderjährige.
Auf deutsch: Anrufen dürfen und sollen Minderjährige, nur zu gewinnen gibt´s nix. Da schlägt man 2 Fliegen mit einer Klappe.
ZitatGewinnspiele sind keine Abzocke, sondern sie dienen der Zuschauerbindung und sind für die Sender eine zusätzliche Möglichkeit, Geld zu verdienen", sagte Annette Kümmel vom Privatsenderverband VPRT und Direktorin Medienpolitik bei ProSiebenSat1. Sie sah keinen rechtlichen Ansatzpunkt für den grundsätzlichen Ausschluss Minderjähriger von Gewinnspielen.
Ja, natürlich Frau Kümmel.
mfg Jagger