Die französische Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir ist mit ihrem Versuch, die Bündelung von Windows mit neuen Fertig-Computern zu kippen, vorerst gescheitert. Ein Gericht in Paris entschied jetzt, dass der von den Verbraucherschützern verklagte Händler zwar den Preis des PCs und den der Software separat auszeichnen muss, gegen die Bündelung wollten die Richter aber nichts unternehmen.
Die UFC Que Choisir wollte mit ihrer Klage eigentlich erreichen, dass den PC-Händlern Frankreich verboten wird, den Kauf des einen Produkts - in diesem Fall der Computer - vom Kauf des anderen Produkts - hier natürlich Windows - abhängig zu machen. Die Verbraucherschützer wollen nun Widerspruch einlegen, um das "Recht der Konsumenten, Computer und Betriebssystem unabhängig von einander zu erwerben", oder die Möglichkeit der freien Wahl des Betriebssystems beim Kauf eines neuen PCs durchzusetzen.
In Frankreich werden die meisten Computer wie auch in Deutschland mit einem vorinstallierten Windows vertrieben. Zwar kann man sich auch einen Rechner kaufen, auf dem kein Betriebssystem installiert ist, der Löwenanteil der Systeme kommt jedoch mit Windows. Gerade im Massenmarkt ist es daher nur schwer möglich, Computer ohne die Software von Microsoft zu erwerben. Künftig erfahren die Franzosen wenigstens, wie viel sie die eventuell unerwünscht vorinstallierte Software kostet.
Die Verbraucherschützer von UFC Que Chiosir hatten ihre Klage im Jahr 2006 angestrengt. Das Gericht sollte die Rechtmäßigkeit der Verkäufe bei dem Elektronikhändler Darty, der Supermarktkette Auchan und dem PC-Hersteller Hewlett-Packard prüfen. In ihrer Entscheidung folgten die Richter nun aber der Argumentation von Darty, dass es im Interesse der Kunden sei, wenn ihr neuer Computer mit einem vorinstallierten Betriebssystem daherkommt.
Bei der UFC Que Choisir sieht man das natürlich anders. Der eigentliche Wunsch der Konsumenten sei es, zwischen einem Computer mit vorinstallierter Software und einem System ohne jede Software wählen zu können, da sich ihre Bedürfnisse mit der Zeit immer wieder ebenso verändern und entwickeln wie die erhältlichen Geräte.
Die von den Richtern bekräftigte Forderung nach einer Trennung der Kosten für PC und Betriebssystem bei der Auszeichnung von Preisen in der Werbung und den Läden selbst, muss nun von den beklagten Händlern umgesetzt werden. Darty hatte angegeben, dass man gar nicht wisse, wie viel die Lizenz für das vorinstallierte Betriebssystem tatsächlich koste, weil die Hersteller der Computer dies direkt mit Microsoft ausmachen.
Die Behörden soll deshalb auf Drängen der UFC Que Choisir sicherstellen, dass Darty sich an die Auflagen aus dem Verfahren hält. Für die französischen Unterstützer der Open-Source-Szene ist das Urteil einerseits eine Enttäuschung, andererseits aber auch ein wichtiger Schritt, teilten sie mit. So könne man nun hoffen, dass die Kunden endlich nicht mehr davon ausgehen würden, die mit dem PC erworbene Windows-Lizenz habe nichts gekostet.