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  3. Szene News

Premiere schreibt Händler patchbarer Receiver an

  • Frostbiter
  • 27. Juni 2008 um 16:15
  • Frostbiter
    Gast
    • 27. Juni 2008 um 16:15
    • #1

    Unterföhring - Der Pay-TV-Betreiber Premiere hat mehrere Händler angeschrieben, die mit bestimmten Receivern der Marke Zehnder handeln.



    In dem Schreiben informiert der Bezahlsender die Händler darüber, dass man eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller Zehnder erwirkt habe (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Verfügung zufolge dürfen Zehnder-Digitalreceiver mit der Modellbezeichnung ZX 2102, DX 2202, DX 65 oder ZX 67, welche über eine Firmware mit einem Emulator verfügen, nicht mehr vertrieben werden.

    "Ferner informieren wir die betroffenen Händler darüber, dass die Receiver an einen Gerichtsvollzieher abzugeben und Auskunft über Abnehmer der Geräte zu geben ist", so ein Premiere-Sprecher auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN. "Wir werden zudem Testkäufe durchführen, um festzustellen, ob beanstadete Geräte noch im Verkauf sind." Wenn dies der Fall sein sollte, droht der Bezahlsender den Verkäufern der Receiver mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen.

    DIGITALFERNSEHEN.de - Die Nummer 1 zum Thema Digital TV

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 28. Juni 2008 um 21:00
    • #2

    Auskunft über die "Besteller oder Käufer"!?

    Jetzt schlägts dem Faß aber die Krone ins Gesicht! Dazu ist weder Prem... berechtigt, Auskunft zu verlangen wer so einen Reciver gekauft oder geordert hat, noch ist der Verkäufer dazu berechtigt irgend eine Auskunft darüber zu geben!
    Wenn ein Verkäufer solches tun würde, z.B. mit meinen Daten, der könnte sich auf eine Klage gefaßt machen die sich gewaschen hätte!
    Ich würde nicht nur wegen Datenschutzverletzung klagen, ich würde auch Schadenersatz verlangen! Schließlich kann mir dann ja Prem... unverlangt Werbung zuschicken oder aber ein anderer der diese Daten bei denen gekauft hat!
    Jeder Händler wird solch ein Ansinnen weit von sich weisen, solange er nicht von der Staatsanwaltschaft gezwungen wird!
    Die Staatsanwaltschaft kann den aber nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat dazu zwingen und dann auch nur Einzelfallbezogen!


    bima221

    • Zitieren
  • tribun77
    Gast
    • 28. Juni 2008 um 21:28
    • #3
    Zitat von bima221;218819

    Jetzt schlägts dem Faß aber die Krone ins Gesicht! Dazu ist weder Prem... berechtigt, Auskunft zu verlangen wer so einen Reciver gekauft oder geordert hat, noch ist der Verkäufer dazu berechtigt irgend eine Auskunft darüber zu geben!
    Wenn ein Verkäufer solches tun würde, z.B. mit meinen Daten, der könnte sich auf eine Klage gefaßt machen die sich gewaschen hätte!
    Ich würde nicht nur wegen Datenschutzverletzung klagen, ich würde auch Schadenersatz verlangen! Schließlich kann mir dann ja Prem... unverlangt Werbung zuschicken oder aber ein anderer der diese Daten bei denen gekauft hat!
    Jeder Händler wird solch ein Ansinnen weit von sich weisen, solange er nicht von der Staatsanwaltschaft gezwungen wird!
    Die Staatsanwaltschaft kann den aber nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat dazu zwingen und dann auch nur Einzelfallbezogen!

    Da liegst du aber mal voll daneben.

    Zitat:

    Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

    Premiere wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt.

    So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen:

    "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

    Das dazu....

    Quelle: Der Thread über das Urteil vom Hamburger Landgericht gegen Zehnder

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  • Gast
    Gast
    • 28. Juni 2008 um 22:18
    • #4

    Du liegst falsch!

    In dem von Dir zitiertem Urteil ist nicht die Rede von Endkunden!
    Endkundendaten unterliegen dem Datenschutz solange es nicht um Hehlerware geht! Auch ein einzelnes Gericht ist hier nicht befugt, über die Herausgabe von Endkundendaten zu befinden! Dies darf nur das BVerfG!
    Somit würde jeder Händler der dagegen verstößt sich starfbar machen und wäre Schadenersatzpflichtig!
    Da mein Zehnder allerdings schon vor ein paar Jahren gekauft wurde und ich meinen Comaq SL35 /1CI in einem Elektronikmarkt gekauft und wie damals den Zehnder auch bar bezahlt habe, brauche ich mir in jedem Fall keine Sorgen zu machen! Trotzdem gelten bisher immer noch die Datenschutzbestimmungen in DE, wie lange noch, das hängt von uns allen gemeinsam ab!
    Macht euch stark für eure Daten und gebt sie nicht wegen ein paar Cent Rabbat an jede "Kaufhaus oder Tankstellenkette" ab!


    bima221

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  • tribun77
    Gast
    • 29. Juni 2008 um 01:09
    • #5

    Naja, wenn du der Meinung bist.... Glaub mir, die bekommen die Daten. Und wenn es konkrete Fälle wie diesen gibt, dann befasst sich damit auch nicht das Bundesverfassungsgericht. Das kann auch ein Landgericht "bestimmen", wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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  • Fireblade896
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    • 29. Juni 2008 um 01:33
    • #6

    Jepp die kommen an die Kundendaten, seit euch sicher.........

    Da war vor einigen Monaten schonmal was mit nem Shop der Zubehör (ich betone "nur Zubehör") für den Hanfanbau verkauft hat,
    und alle Leute die dort Lampen und so nen Krempel,
    wie Dünger und was es da noch gibt bzw. was man noch braucht geordert haben,
    haben Besuch bekommen, war groß im Fernsehen, und im Inet gibts dazu auch massig Infos.
    Das nur mal als Info nebenbei.

    Und war da nicht auch mal was mit den Zebrakarten,
    ganz am Anfang, wo die raus kamen,
    ich kann mich so dunkel daran erinnern das einige Sathändler mit Kundenlisten hopps gingen.

    Vielleicht wachen mal ein paar mehr auf, und realisieren, dass wir in einem Stasistaat leben.

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  • Monarch
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    • 29. Juni 2008 um 02:20
    • #7

    Mag ja sein, dass ihr alle ein wenig Recht habt. Aber Datenschutz bleibt Datenschutz und da hilft wirklich nur das Verfassungsgericht.

    Auch das oben angesprochene Gerichtsurteil betrifft keine Privatpersonen, die einen solchen Receiver gekauft haben.

    Zitat

    "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

    Wie schon richtig zitiert wurde gilt dieses Urteil für alle HÄNDLER die mit diesen patchbaren Receivern handeln. Im Juristischen werden solche Zwischenhändler nunmal als "gewerbliche" Bezeichnet.
    Heisst im Prinzip: Wenn ich aus dem Ausland große Mengen dieser Receiver bestelle um diese an Zwischenhändler weiter zu verkaufen, bin ich durch dieses Urteil verpflichtet meine Einkaufsquelle und alle meine abnehmenden Zwischenhändler preis zu geben.
    Der Einzelhandel verkauft seine produkte aber i.d.R. nicht an gewerbliche sondern an Privatpersonen. Und von eben diesen ist im Urteil mit keiner Silbe die Rede...

    Auch wer diese Receiver verkauft/gekauft hat, sollte aber keine Probleme bekommen. Erst wer die Herausgabe dieser Geräte verweigert, order nach dem Urteil kauft/verkauft macht sich strafbar. Schliesslich ist das Produkt erst vor kurzer Zeit für illegal erklärt worden.

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  • sunnyjoy
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    • 30. Juni 2008 um 14:58
    • #8

    SELBST WENN DIE EMULATOREN IMPLEMENTIERT WAREN; WIE BEHAUPTET; MUSS EINEM ERST EINMAL EINE STRAFTAT NACHGEWIESEN WERDEN! AUF DEN VERPACKUNGEN STAND JA BESTIMMT NICHT DRAUF: "HIERMIT KANN MAN BRUMMI GUCKEN"! ES KANN KEIN (NORMALER)KUNDE WISSEN WAS MAN MIT DEM RECIVER ALLES MACHEN KANN...FAST JEDES ELEKTRONISCHE GERÄT BESITZT EINEN SERVICE-MODE...DAS STEHT AUCH IN KEINER BESCHREIBUNG WENN ICH DAS GERÄT KAUFE...IM ÜBRIGEN GEHT BRUMMI VON CA.450.000-500.000 SCHWARZGUCKERN AUS..DA HAT DIE RECHTSABTEILUNG EIN PAAR JAHRZEHNTE MIT ZU TUN....

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  • Moonwalker
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    • 30. Juni 2008 um 15:01
    • #9

    @ sunnyjoy

    mal ne frage hast du ein problem mit deiner Tastatur ??

    • Zitieren
  • sunnyjoy
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    • 30. Juni 2008 um 15:21
    • #10
    Zitat von Moonwalker;219081

    @ sunnyjoy

    mal ne frage hast du ein problem mit deiner Tastatur ??

    nee, eigendlich nicht..hatte nur vergessen "Caps Lock" raus zu nehmen. Als ich es gemrkt habe, war ich zu faul alles nochmal zu schreiben..:thankyouhm7:
    (sieht doch so besser aus als "gemixt":drinks:)

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