Wer keine Rundfunkgeräte mehr bereithält darf durch eine GEZ-Abmeldung Heim oder Betrieb in eine GEZ-freie Zone verwandeln. Die monatliche Ersparnis der Fernsehgebühr bringt immerhin 17,03 Euro pro Monat oder 204,36 Euro pro Jahr. Bei Abmeldungen zeigt sich die GEZ allerdings - gelinde gesagt - wenig kooperativ: Abmelder dürfen daher keine Fehler machen und sich nicht verunsichern lassen. Damit Ihre GEZ-Abmeldung Erfolg hat, liefern wir Ihnen in diesem Beitrag einen "GEZ- Abmeldungs-Leitfaden" samt Abmeldungs-Musterschreiben.
Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte: So entsteht die "GEZ-freie Zone"
Um sich ohne Begehen einer Ordnungswidrigkeit gänzlich von der Zahlungspflicht von Rundfunkgebühren zu befreien, dürfen Sie in Ihrer Wohnung, Zweit- oder Ferienwohnung, im Kfz, usw. - bzw. im Betrieb - keine Rundfunkgeräte mehr bereithalten.
Vorgehen gegen PC- und Handy-Rundfunkgebühren
Wie Sie vorgehen, um die ab dem 01. Januar 2007 fällig werdenden Rundfunkgebühren auf Handys und PCs als neuartige Rundfunkgeräte abzuwehren, erfahren Sie in den nächsten Tagen hier bei akademie.de. Dafür werden wir ebenfalls Musterbriefe zur Verfügung stellen.
Die Rundfunkgebührenpflicht hängt nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen, sondern davon, ob die technischen Geräte dazu bei Ihnen vorhanden sind. Nach Gerichtsentscheidungen gilt es ebenfalls als "Bereithalten von Rundfunkgeräten", wenn die Geräte zwar nicht funktionieren, die Funktionsfähigkeit aber leicht herstellbar ist, beispielsweise durch Anstecken einer Antenne oder eine einfachere Reparatur des Geräts. Auch wenn Sie die Geräte in Ihren Keller oder auf Ihren Dachboden stellen, halten Sie nach dieser Interpretation die Geräte weiterhin bereit, da es angeblich relativ leicht ist, die Geräte wieder in die Wohnung zu schleppen und dort anzuschließen.
Damit Sie von der Rundfunkgebührenpflicht frei werden und eine GEZ-Abmeldung ohne ordnungswidriges Verhalten durchführen können, müssen Sie alle gebührenpflichtigen Geräte loswerden.
In folgenden Fällen dürften Sie beispielsweise sicher ein, dass Sie tatsächlich keine Geräte mehr bereithalten: Die Geräte gingen irreparabel kaputt, wurden mit dem Hammer zerschlagen oder als Elektronikschrott entsorgt. Oder die Geräte wurden an andere versteigert, verkauft, verschenkt, vermietet, verliehen - wobei sie dann natürlich nicht weiterhin in Ihren Räumen bleiben dürfen. Sie selbst betreiben allerdings auch dann keine Geräte mehr, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft die Geräte an einen Mitbewohner oder Untermieter weitergeben, der die Geräte dann in seinen persönlichen Räumen betreibt.
Die Schritte zur GEZ-Abmeldung Ihrer Fernseh- und Rundfunkgeräte
Die GEZ-Abmeldung ist nicht nur finanziell empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben! Werden angemeldete Geräte nicht mehr bereit gehalten, ist die sofortige Abmeldung bei der GEZ erste Bürgerpflicht. Das ergibt sich aus Absatz (1), Satz 1 von §3, Artikel 4 des für alle Bundesländer geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages (PDF, 440 KB):
"Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt..."
Da die GEZ im Auftrag aller Landesrundfunkanstalten die Verwaltung dieser Aufgabe übernommen hat, macht es Sinn, die Abmeldung gleich bei der GEZ und nicht bei der Rundfunkanstalt anzuzeigen.
Für die Abmeldung bietet die GEZ-Website eine Infoseite zur Abmeldung.
Anmerkung: 1.000 Euro Bußgeld?
Auf dieser Infoseite fällt zunächst links ein großes schwarzes Gebilde ins Auge. Dessen inverse Weißschrift will mit einer falschen Behauptung potenzielle Schwarzseher verscheuchen. Sie lautet:
"Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet wird."
Nun besteht nach Art. 4, § 9 RGebStV zwar rein theoretisch die Möglichkeit einer Geldbuße. Die Chance, dass ein solches Bußgeld tatsächlich verhängt wird, sind aber kaum größer als die, von einem Meteoriten getroffen zu werden. In den letzten Jahrzehnten wurde jedenfalls kein einziger Fall der Verhängung eines solchen Bußgeldes wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren öffentlich bekannt: Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Praxis eben gerade nicht mit Bußgeld geahndet!
Das Bußgeldverfahren ist kompliziert und darf weder von der GEZ noch von den Rundfunkanstalten, sondern nur von bestimmten Landesbehörden verhängt werden. Dazu muss die jeweilige Rundfunkanstalt die zu verhängende Geldbuße beantragen, der belastete Bürger kann dagegen Widerspruch einlegen und bei Abweisung seines Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben usw. Kurz und gut: Der gesamte Verwaltungsaufwand für das Eintreiben eines Bußgelds lohnt sich offenbar nicht - es passiert in dieser Hinsicht rein gar nichts.
Entgegen der Formulierung der GEZ stellen die angeblichen 1.000 Euro Bußgeld übrigens auch keineswegs eine Art "Festbetrag", sondern nur den theoretisch möglichen Höchstbetrag dar. Eine an der Wahrheit orientierte Version des oben zitierten Satzes müsste eher so lauten:
"Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch maximal 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden könnten. Trotz jährlich massenhaft festgesteller Ordnungswidrigkeiten hat jedoch noch kein Mensch ein solches Bußgeld bezahlen müssen, der ordnungswidrig Rundfunkgeräte unangemeldet zum Empfang bereit gehalten hat."
Mit dieser Erläuterung wollen wir keineswegs zum Schwarzsehen motivieren. Hier finden wir aber das erste Beispiel dafür, dass beim derzeitigen System des Gebühreneinzugs, auch und besonders bei der Abmeldeprozedur, getrickst wird, was das Zeug hält.
Schritt 1: Das Ausfüllen des GEZ-Formulars für die Abmeldung | Schritt 2: Ihr Zusatzschreiben zur Abmeldung per Formular
Auf der Abmeldeinfoseite der GEZ wird zur Abmeldung ein Abmeldeformular im PDF-Format zum Download angeboten. Die Formularfelder des Abmeldebogens sind im Grunde selbsterklärend und problemlos auszufüllen.
Als Abmeldedatum, d.h. der Angabe des Tages zu dem die Geräte abgemeldet werden, empfiehlt es sich, das aktuelle Datum der Unterzeichnung des GEZ-Abmeldeformulars zu nehmen. Für vergangene Zeiträume wird bei späterer Abmeldung sowieso nichts zurück erstattet, auch die Gebühr für den laufenden Monat ist futsch. Auf die Angabe eines zukünftigen Datums (beispielsweise den ersten Tag des Folgemonats) sollte man auch verzichten und sich besser gleich seiner Geräte entledigen. Andernfalls muss man damit rechnen, dass man trotz eindeutiger Abmeldung später mit weiteren GEZ-Briefen des Inhalts behelligt wird, dass man die Abmeldung nicht annerkenne, dass nicht klar sei, ob man nun auch wirklich keine Rundfunkgeräte mehr bereit hielte, usw.
Ständiger Anlass zum Dauerärger entsteht vielfach bei der Angabe "Grund der Abmeldung". Die Pflicht zur Angabe eines Grundes für die Abmeldung ist durch die § 3, Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.
Unbeingeweihte mögen hier spontan an Begründungen denken wie "aus finanziellen Gründen", "Weil ich daheim nicht mehr Radio höre und nicht mehr fernsehe" oder "Wegen längeren Auslandsaufenthaltes."
Egal, was Sie als Grund ins Formular schreiben: Die Chancen sind normalerweise sehr hoch, dass die GEZ Ihre Abmeldung erstmal ablehnt und weiter Gebühren einzieht, wenn Sie Ihre Einzugsermächtigung nicht vorausschauend gleichzeitig gekündigt haben. Am ehesten akezptiert die GEZ noch die Begründung: "Weil ich keine Rundfunkgeräte mehr bereithalte". Zusätzlich könnten Sie - je nach Fall - freundlicherweise auch noch hinschreiben: "Gerät/e verkauft/verschenkt/verschrottet" o.ä. Ergänzen könnten Sie gerne frei zu wählende Gründe, wie: "Weil ich damit gegen die PC-Rundfunkgebühr protestiere." oder durch "Weil ich die Warnungen in der Fachpresse und von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im TV ernstnehme: 'Fernsehen macht dick, dumm und gewalttätig'." Egal wieviele Gründe Sie sonst noch bringen wollen - entscheidend ist beim GEZ-Abmelden immer die Erklärung: "Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr bereit." Obwohl Sie das ganz unten im Formular sowieso automatisch mit der Unterschrift versichern müssen - aber es geht halt einfach um Schikane.
Anmerkung:
Wer Geräte abmeldet, die er vorher gar nicht bei der GEZ angemeldet hatte, dürfte von der GEZ mit Gebühren-Nachforderungen konfrontiert werden. Das gilt natürlich auch für Zweitgeräte an Orten wie Ferienwohnung, Arbeitsplatz, etc., die bislang nicht angemeldet waren.
Achtung: Dauerauftrag für Rundfunkgebühren rechtzeitig stoppen.
Falls Sie der GEZ keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Zahlung der Rundfunkgebühren an die GEZ eingerichtet haben, dürfen Sie nicht vergessen, diesen zusammen mit Ihrer Abmeldung zu stoppen. Ansonsten könnte es sein, dass Sie sich später womöglich noch mit der GEZ über die von Ihnen trotz Abmeldung selbst überwiesenen Beiträge streiten müssen.
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Schritt 2: Ihr Zusatzschreiben zur Abmeldung per Formular
Wie gesagt: Das Abmeldeformular alleine reicht oft nicht, danach drohen Scherereien. Im Netz wimmelt es von Erfahrungsberichten von Leuten, deren erste GEZ-Abmeldung aufgrund der Begründung der Abmeldung zurückwiesen wurde (mehr dazu weiter unten). Gleichzeitig zieht die GEZ dann oft trotz Abmeldung einfach weiter Rundfunkgebühren ein, da sie die Gültigkeit der Abmeldung bestreitet - mit welcher Begründung auch immer.
Um diese GEZ-Doppelstrategie (Bemängeln der Abmeldegründe plus weiterer Gebühreneinzug) auszuhebeln, können Sie das nachstehende Musterschreiben I an die GEZ. Schicken Sie dieses Anschreiben zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmelde-Formular per Brief als Einschreiben/Rückschein an die GEZ.
Das Konzept des Anschreibens:
Für das Musterschreiben wurden Erfahrungen und Anregungen von Datenschützern und Betroffenen berücksichtigt.
*
In Ihrem Zusatzschreiben widerrufen Sie zunächst Ihre Einzugsermächtigung für die GEZ. Ansonsten wird die GEZ wahrscheinlich trotz Abmeldung auch bei Ihnen weiter abbuchen.
*
Dann erklären Sie der GEZ, dass eine Abweisung Ihrer rechtsgültigen Abmeldung Sie zwingen würde, den weiteren Schriftverkehr mit der GEZ durch Ihren Anwalt erledigen zu lassen - bei späterer Kostenerstattung durch die GEZ.
Hier der Textvorschlag für ein Begleitschreiben an die GEZ zur weiteren Verwendung:
Muster-Anschreiben an die GEZ
An die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 11 03 63
50403 Köln
Per Einschreiben / Rückschein
GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.
Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.
Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.
Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.
Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert
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wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
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wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
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wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
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wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.
Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.
Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.
Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)