Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Nein zum Rauchverbot in Einraumkneipen! Damit ist das Qualmverbot für kleine Kneipen und Diskotheken in Berlin und Baden-Württemberg vorerst aufgehoben.
Die Richter in Karlsruhe gaben den Klagen von Wirten und Diskotheken-Betreibern statt. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zwölf weitere Bundesländer.
Ziel der Wirte war eine Kennzeichnungspflicht, statt ein generelles Verbot für Raucherkneipen. Angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten fühlten sich die Wirte in ihrer Existenz bedroht.
Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen wurden die Vorschriften durch Gerichtsentscheide bereits wieder gelockert.
Grünen-Politikerin Bärbel Höhn warnte vor neuen Auseinandersetzungen in dieser Frage. Sollte „das Rauchen in Einraumkneipen erlaubt werden, wäre damit der Nichtraucher- und Mitarbeiterschutz in der Gastronomie auf der ganzen Linie gescheitert“, sagte Höhn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Schon das Raucherzimmer in Mehrraumkneipen führe in der Praxis „nicht zu weniger Geruchsbelästigung und Schadstoffkonzentration für Nichtraucher und Mitarbeiter“, erklärte die Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. „Wenn jetzt auch noch die Einraumgaststätten beim Rauchverbot abgeräumt werden, dann stehen wir wieder am Anfang der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, in der zwei Drittel der Bundesbürger rauchfreie Gaststätten wollen.“
Der Münchner Mediziner Friedrich Wiebel, forderte von Karlsruhe eine Bestätigung des Rauchverbots. „Die Richter werden nicht umhinkönnen, die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung über die finanziellen Interessen der Wirte zu stellen“, sagte Wiebel dem „Münchner Merkur“.
Der Wissenschaftler, der der Zeitung zufolge bei der Verhandlung in Karlsruhe als unabhängiger Sachverständiger gehört wurde, verwies auf die hohen Opferzahlen in Deutschland.
„Zu den 40 000 Krebstoten kommen noch mindestens so viele Raucher hinzu, die an Herz-Kreislauf- und Lungen-Krankheiten sterben. Ingesamt gehen wir von rund 140 000 Toten pro Jahr aus“, sagte Wiebel.
Es sei zudem unbestreitbar, dass jährlich zusätzlich 3300 Todesfälle allein auf Passivrauchen zurückzuführen seien. „In Staaten, die ein striktes Rauchverbot erlassen haben, ist die Zahl der Herzinfarkt-Patienten um etwa 20 bis 30 Prozent gesunken“, sagte der Leiter des „Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit“.