Die BPjM hat heute offiziell mitgeteilt, dass man Epics Action-Shooter Gears of War 2 im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG in Listenteil A, die Liste der jugendgefährdenden Medien, eingetragen hat.
Damit tritt das ein, was viele Fans bereits befürchtet hatten. Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle wird in den nächsten Sitzungen über eine endgültige Listenaufnahme entscheiden.
Laut der BPjM gelten die Regeln jedoch ab heute, mit Bekanntmachung der vorläufigen Anordnung. Das Spiel fällt somit unter sämtliche Indizierungsauflagen.
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