Clemens Rasch ist bei Filesharern als „Abmahn-Anwalt“ bekannt. Der ehemalige Kirchenmusiker ist Geschäftsführer der Promedia und gleichzeitig Chef der Anwaltskanzlei Rasch. Der Anwalt stellt Strafantrag gegen Nutzer, die – gemäß den Promedia-Ermittlungen – widerrechtlich Hunderte Dateien angeboten haben sollen. Die Staatsanwaltschaft verlangt daraufhin vom zugehörigen Internet-Zugangsanbieter, dass er die Identität des Menschen hinter der IP-Adresse offenbart. Der Internet-Zugangsanbieter, also etwa T-Online, Hansenet (Alice) oder 1&1, muss die persönlichen Daten an die Staatsanwaltschaft herausrücken, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Vertragskunde gegen bestehende Gesetze verstößt. Dies ermöglicht Rasch und seiner Kanzlei das weitere zivilrechtliche Vorgehen gegen die Filesharer. Strafrechtlich, also seitens der Staatsanwaltschaft, wird dagegen kaum ein Fall weiterverfolgt.
Reportagen: Musik-Detektive machen Jagd auf Raubkopierer - COMPUTER BILD
:innocent: