[SIZE="4"]Nach dem Unfalltod der Ehefrau von Gewichtheber-Olympiasieger Matthias Steiner ist ein Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.[/SIZE]
Das Amtsgericht Heidelberg sprach ihn am Mittwoch der fahrlässigen Tötung für schuldig und ließ außerdem den Führerschein des 57-Jährigen für sechs Monate einziehen. Zudem muss der Mann 2400 Euro Geldbuße zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige den Unfall im Juli 2007 zwischen Wiesloch und Heidelberg verursacht, weil er unaufmerksam und zu schnell gefahren war. Was allerdings genau den Unfall verursachte, blieb auch beim Prozess im Dunkeln. Der Mann sagte aus, sich nicht erinnern zu können. Sein Jeep war auf gerader Strecke frontal in den Kleinwagen von Susann Steiner gerast. Das Auto der Frau wurde völlig zerstört. Die 22-Jährige starb an den Folgen schwerer innerer Verletzungen.
Steiner, der als Nebenkläger auftrat, zeigte sich nach dem Prozess enttäuscht über das Verhalten des Fahrers. «Es ging mir um eine Entschuldigung und die Erklärung, wie es zu dem Unfall kam», sagte der Sportler. «Beides habe ich nicht erhalten.» Der «stärkste Mann der Welt» hatte bei den Olympischen Spielen in Peking für Begeisterung und weltweite Rührung gesorgt: Mit der Goldmedaille um den Hals hatte Steiner ein Foto seiner Frau immer wieder geküsst und in die Kameras gehalten.
Das Urteil des Gerichts wollte der 26-Jährige nicht näher kommentieren. «Das ist angemessen. Aber darum ging es mir nicht», betonte Steiner. Er habe wissen wollen, warum der Jeep in den Wagen seiner Frau Susann raste. «Das habe ich nicht bekommen. Dieser schwarze Punkt wird immer bleiben.» Sein Anwalt Oliver Oeser rechnet damit, dass der Fall die Justiz weiter beschäftigen und der verurteilte Autofahrer Berufung einlegen wird.
Der Fahrer hatte sich im Prozess nicht näher zum Unfallverlauf geäußert. Richterin Regina Kaufmann-Granda bedauerte dies. «Dadurch ist manches im Dunkeln geblieben», sagte sie. «Wir haben dennoch keinen Zweifel, dass Fahrlässigkeit zu dem Unfall führte», sagte sie. Besonders tragisch an dem Unfall sei, so die Richterin, dass Susann Steiner das Unglück hätte überleben können, wenn der 57-Jährige langsamer gefahren wäre. Die Verletzungen wären dann laut Gutachter weniger schwer ausgefallen.
Verteidiger Klaus Hiltscher hatte im Prozess gesundheitliche Gründe als Ursache für den Unfall vermutet. So wurde unter anderem spekuliert, dass der Fahrer bewusstlos geworden sein und deshalb die Kontrolle über seinen Jeep verloren haben könnte. Für diese Überlegungen sah das Gericht jedoch keine Hinweise. Hiltscher machte keine Angaben, ob sein Mandant in Berufung geht.
Steiner, gebürtiger Österreicher, hatte seinerzeit aus Liebe zu Susann aus Sachsen Wohnort und Nationalität gewechselt und war in die Nähe von Chemnitz gezogen. Eineinhalb Jahre nach der Hochzeit verlor seine Frau in der Nähe seines Trainingsorts Leimen ihr Leben.
© DPA