Zitat von BigLion;299044Linus,bei einer Auftragsbestätigung steht dir die Ware zu!!
Im schlimmsten Fall muss Amazon dafür einspringen!
Sorry BigLion, aber da liegst du falsch. Der BGH hat das schon 2005 entschieden, der Leitsatz lautete damals:
"Führt ein Fehler im Datentransfer dazu, dass vom Warenwirtschaftssystem des Verkäufers ein falscher Kaufpreis in die
Produktdatenbank der Internetseite übermittelt wird, liegt ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum in der Erklärungshandlung
vor." (BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04)
Einen solchen "Fehler im Datentransfer" deutet der Verkäufer ja an, indem er auf Systemwartungen bei Amazon hinweist.
Eine Auftragsbestätigung reicht übrigens nicht notwendigerweise für einen wirksamen Kaufvertrag. Amazon weißt in seinen AGB z.B. ausdrücklich darauf hin, dass die Abgabe der Willenserklärung zum Kaufabschluss erst mit dem Versand der Ware stattfindet. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt also erst mit dem Versand der Ware zustande.
(Ohne Frage ist es natürlich eigenartig, dass der Verkäufer schreibt, dass es doch immer das Gleiche sei. Probleme mit dem Datentransfersystem scheinen ihm dann ja bekannt zu sein, sodass diese meiner Meinung nach zu beseitigen sind, bzw. es spricht doch irgendwie dafür, dass hier ein MA einfach "gepennt" hat.)