Um endlich Licht ins Dunkel zu bekommen stelle ich ein paar Informationen zur Verfügung.
Viele im Netz suchen nach Urteilen zu den sogennanten Slot-1 Karten (DSTT, R4 und Co.)...
FAKT IST,
das am 14.10.2009 ein Teilurteil vorm Landgericht München I gefallen ist, was die Verkauf von den Slot-1 Modulen betrifft. Ob der Besitz nun auch Strafbar ist, kann ich euch noch nicht sagen, aber wir werden uns bei unserem Anwalt informieren, wie die Sachlage dabei ist.
Hintergrund:
ZitatWir von E.T.S sind heute kostenpflichtig abgemahnt worden und haben deshalb sofort den Vertrieb dieser Karten eingestellt. Dennoch werden wir eine mitgesendete Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen und haben uns stattdessen eine Anwalt genommen (Einen der schon Erfahrung mit genau diesen Abmahnungen hat). Schaut es euch selbst an. Ich habe alle Namen und Logos aus Datenschutzgründen und Urheberrechtsgründen geschwärzt. Laut unserem Anwalt geht die Veröffentlichung in dem Fall in Ordnung.
Das Urteil vom Landgericht München I
Und hier der Grund warum wir keine Erklärung unterschreiben werden.