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Was kann man steuerlich vom Hausbau/Lohnsteuer absetzen?

  • kalle28
  • 21. Januar 2010 um 15:09
  • kalle28
    Profi
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    727
    • 21. Januar 2010 um 15:09
    • #1

    moin,

    Was kann man steuerlich vom Hausbau 2009 absetzen?

    ich weiß das die meisten jetzt nichts rufen,aber irgendwas muß doch gehen und steuerberater sind leider sehr teuer...

    über infos,tipps und tricks bin ich dankbar!

    -anschaffungskosten solaranlage?
    -schornsteinfeger kosten?
    -pflasterarbeiten auf dem grundstück?
    -arbeiten an der garage/carport?

    ansonsten könnt ihr mir ja auch tricks und tipps zur lohnsteuer allgemein posten...
    oder einfach einen regen thread aufleben lassen wo jeder vielleicht seinen nutzen draus ziehen kann

    gruß kalle

    • Zitieren
  • tommy2403
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    • 21. Januar 2010 um 16:54
    • #2
    Zitat von kalle28;325689

    moin,

    Was kann man steuerlich vom Hausbau 2009 absetzen?

    ich weiß das die meisten jetzt nichts rufen,aber irgendwas muß doch gehen und steuerberater sind leider sehr teuer...

    über infos,tipps und tricks bin ich dankbar!

    -anschaffungskosten solaranlage?
    -schornsteinfeger kosten?
    -pflasterarbeiten auf dem grundstück?
    -arbeiten an der garage/carport?

    ansonsten könnt ihr mir ja auch tricks und tipps zur lohnsteuer allgemein posten...
    oder einfach einen regen thread aufleben lassen wo jeder vielleicht seinen nutzen draus ziehen kann

    gruß kalle

    Alles anzeigen

    Hallo Kalle....

    Anschaffung der Solaranlage, sowie Wartung und Reparaturen daran sind auf jeden Fall steuerlich absetzbar, ebenfalls auch der Schornsteinfeger.

    Im Bezug auf die Arbeiten an und um das Haus ist jetzt die Frage ob die Arbeiten selbst ausgeführt wurden oder von einem Handwerker.

    Handwerkerarbeiten am Haus sind auch steuerlich absetzbar, jedoch nur der reine Arbeitslohn des jeweiligen Handwerkers, d.h. Arbeitslohn und Materialkosten müssen getrennt werden!!

    Wenn du deine Steuer selber machen möchtest würde ich dir das Programm "WISO Sparbuch 2010" empfehlen. In dem Programm wird
    alles sehr gut erklärt und man kann die Anschaffungskosten auch bei der Steuer mit angeben.
    Benutze dieses selbst auch schon seit Jahren.

    Hoffe ich konnte ein wenig Helfen.

    Grüße
    Tommy

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  • lala
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    • 21. Januar 2010 um 17:03
    • #3

    Mein Tipp:
    Kauf Dir z.B. das Steuerprogramm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (das ist mein persönliche Favorit), ca. 25,- und den großen Konz. Beides 1000x besser als ein Steuerberater der nach 0815 abrechnet.

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  • Gast
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    • 22. Januar 2010 um 09:00
    • #4

    also bin mir nicht sicher ob das auch für häuslebauer gilt aber man kann handwerkerlohnkosten mit einreichen.
    würde ich mal googeln oder bei einer lohnsteuerhilfe anrufen und nachfragen.

    • Zitieren
  • oZxS
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    • 22. Januar 2010 um 13:34
    • #5

    BMF-Schreiben

    kannst ja mal lesen ist ein bmf-schreiben zum §35a EStG - Steuerermäßigung

    wenn du sonst dazu fragen hast was im einzelnen du von einer rechnung absetzen kannst, schreib mir einfach ne pn..

    • Zitieren
  • Humi5300
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    • 22. Januar 2010 um 16:23
    • #6
    Zitat von lala;325706

    Mein Tipp:
    Kauf Dir z.B. das Steuerprogramm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (das ist mein persönliche Favorit), ca. 25,- und den großen Konz. Beides 1000x besser als ein Steuerberater der nach 0815 abrechnet.

    Ist ja alles gut und schön solche Programme.

    Aber denkst du wirklich, das eine Software einen guten Steuerberater ersetzen kann?

    Bei den Programmen hat das Finanzamt totsicher auch seine Finger mit im Spiel.

    Das heißt, in den Programmen sind sicherlich nicht die sogenannten Schlupflöcher mit drin, die ein Steuerberater aber kennt.

    Allein schon weil kalle28 sich überlegt, eine Solaranlage zu kaufen, sollte er zum Steuerberater.
    Er kann die Anlage als "Gewerblich" eintragen lassen und bekommt dann die gezahlte Mwst zurückerstattet.
    Sind bei einer Anlage, die Brutto 45000€ kostet mal eben 7185€ Mwst, die er sich vom Finanzamt wiederholen kann.

    • Zitieren
  • kalle28
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    • 22. Januar 2010 um 19:09
    • #7
    Zitat

    Allein schon weil kalle28 sich überlegt, eine Solaranlage zu kaufen


    also die solaranlage habe ich schon auf dem dach,das haus ist seit november 09 fertig inc solaranlage

    die solaranlage mußte mit drauf, da man seit 2009 mit erneuerbarer energie prozentoal zum gesamtvolumen ds hauses bauen muß

    thx für den tipp mit gewerblicher eintragung der solaranlage

    Zitat

    sollte er zum Steuerberater

    leider sind steuerberater sehr teuer, wäre aber eine überlegung wert

    Zitat

    Bei den Programmen hat das Finanzamt totsicher auch seine Finger mit im Spiel

    jo,hehe..kann schon sein

    schade das ich keine eigenheimzulage mehr bekomme

    gruß kalle

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  • Gast
    Gast
    • 22. Januar 2010 um 19:40
    • #8

    noch ein kleiner ganz großer tipp ^^ gaukel dem finanzamt vor das du die bude oder ein teil des hauses vermieten willst , so kannst du jeden bon aus dem baumarkt absetzen und musst nich irgendwelche handwerker rechnungen bei legen. Wenn fragen kommen hast du einfach noch nicht den richtigen Mieter gefunden oder hast es dir nach ein paar jahren anderes überlegt. Kinder wunsch etc.

    mfg

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  • oZxS
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    • 22. Januar 2010 um 20:03
    • #9

    brueller nicht zu empfehlen .. weil die dir ein mit grosser wahrscheinlich reinschreiben werden in den bescheid, dass die vermietungsabsicht noch nicht abschließend geklaert ist und wenn du keine einnahmen irgendwann hast, werden sie dir saemtliche geltend gemacht kosten streichen .. mittlerweile ist es auch so ohne nachweis einer vermietungsabsicht ist nichts mehr los .. die pruefungen werden strenger weil der staat kein geld mehr oder im moment sehr dringend sucht ..

    • Zitieren
  • argus
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    • 22. Januar 2010 um 22:00
    • #10

    ist das haus neu, oder ein gebrauchtes, das ist sehr wichtig in der abschreibung,wird vermietet oder nicht, (eventuelle räume an gewerbe oder so??)

    • Zitieren
  • argus
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    • 22. Januar 2010 um 22:03
    • #11
    Zitat von oZxS;325850

    BMF-Schreiben

    kannst ja mal lesen ist ein bmf-schreiben zum §35a EStG - Steuerermäßigung

    wenn du sonst dazu fragen hast was im einzelnen du von einer rechnung absetzen kannst, schreib mir einfach ne pn..


    Gutes schreiben, hat du noch mehr davon, dann schreib ich dir ne pn, zb abschreibung, usw.

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  • René7
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    • 23. Januar 2010 um 09:07
    • #12

    kalle28

    Warum sagst du immer Lohnsteuerberater sind sehr teuer??
    Bin im Lohnsteuerhilfeverein und bezahle keine 130€ und ich verdiene sehr gutes Geld.
    Wenn er dir zwei gute Tipps gibt haste die 130€ wieder raus.
    Ich kann das nur Empfehlen. Natürlich kommt es auch auf den Berater an nicht jeder ist auch mit Ehrgeiz bei der Sache.

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  • kalle28
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    • 23. Januar 2010 um 11:45
    • #13
    Zitat

    ist das haus neu, oder ein gebrauchtes

    das haus ist wie erwähnt neu gebaut letztes jahr, bungalow, einfamilienhaus

    gruß kalle

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  • oZxS
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    • 23. Januar 2010 um 13:51
    • #14

    ja schreib mir ruhig ne pm .. normal ist da bei den lohnsteuerhilfevereinen eine staffelung drin ..

    http://www.vlh.de/content/pdf/beitragsordnung.pdf

    aber nun ja ich halte persoenlich davon nichts, also von den lohnsteuerhilfevereinen..bei der vermietung gibt es relativ viel tatbestaende zu pruefen..totalueberschussprognose etc wegen der vermietungsabsicht..andernfalls streichen sie dir irgendwann rueckwirkend die ganze sache.. und das wird dann schmerzhaft..die abschreibung fuer die vermietung ergibt sich aus § 7 EStG wahrscheinlich Abs. 4 bei dir..

    bitte bedenke das zu den anschaffungs- und/oder herstellungskosten der grund und boden nicht gehoert..die anschaffsungs- und/oder herstellungskosten abzueglich deinem grund- und bodenanteil ist deine bemessungsgrundlage fuer die absetzung fuer abnutzung (afa oder abschreibung)..bitte beachte das diese zeitanteilig zu beruecksichtigen ist..beispiel: fertigstellung juli 2009..jahresafa z.b. 1200 euro..dann kannst du nur ansetzen 600 euro..denn 1200 : 12 monate x 6 monate (ab juli) = 600 euro..

    vermietung ist ein grosser streitbereich wuerde ich sagen :) also vorsicht walten lassen ..

    • Zitieren
  • kalle28
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    • 25. Januar 2010 um 19:52
    • #15
    Zitat

    aber nun ja ich halte persoenlich davon nichts, also von den lohnsteuerhilfevereinen..


    bin auch kein freund von denen

    ich denke mal man sollte sich vorher selbst bestmöglich informieren und dann am besten einen steuerberater nehmen

    aber sollte man lieber einen jungen nehmen,der grade alles frisch gelernt hat oder lieber einen alten hasen,der mitunter tricks und kniffe kennt...

    notarkosten kan man auch einmalig absetzen, wie siehts mit der grunderwerbssteuer aus?

    gruß kalle

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  • oZxS
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    • 27. Januar 2010 um 19:36
    • #16

    grunderwerbsteuer und notarkosten gehoeren zu den anschaffungskosten sowie die gerichtskosten kaufpreis...beispiel

    kaufpreis 100.000 euro
    notarkosten 1.000 euro
    grunderwerbsteuer 3500 euro
    gerichtskosten 500 euro

    gesamtkosten 105.000 euro

    davon entfaellt auf das gebaeude 80.000 euro der rest auf grund und boden also 25.000 euro ..

    die 80.000 euro sind deine abschreibungsgrundlage ..

    • Zitieren

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