Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich das Leben genommen. Gravenreuth, der als "Abmahnanwalt" Anfang der 1990er Jahren mit den so genannten "Tanja-Briefen" bundesweit bekannt wurde, habe seinen Suizid zuvor im Internet angekündigt, meldete der Videotext des Bayerischen Rundfunks.
Wie ein Polizeisprecher dem Branchenmagazin Heise gegenüber bestätigte, wurde die Polizei über die Selbstmord-Ankündigung informiert. Die zur Wohnung des 61-Jährigen eilenden Beamten kamen zu spät. Der Anwalt hatte sich bereits mit einer Schusswaffe getötet. Gravenreuth hätte Ende Februar eine Haftstrafe wegen Betruges zu 14 Monaten antreten sollen. Nach der Verurteilung vor einem Jahr hatte er erfolgreich Strafaufschub beantragt, damit er seine Kanzlei auflösen könne.
"Tanja-Briefe" des Urvaters der Massenabmahnungen
Günther Freiherr von Gravenreuth wird als Urvater der Massenabmahnungen betrachtet, weil er der erste Anwalt war, der in der Computerszene massenhaft Urheberrechtsverstöße abmahnte. So lockte er 1992 mit fingierten Briefen der angeblich 15-jährigen Tanja Nolte-Berndel tauschwillige Computer-Nutzer in die Abmahnfalle. Der vermeintliche Teenager bat um den Tausch von Software. Wer sich auf den Brief einließ und Software zum Tausch bot, erhielt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoßes. Neben Unternehmen mahnte Gravenreuth auch in großem Stil Privatpersonen ab.
Im Jahr 2000 verurteilte ihn ein Münchner Gericht wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe. Gravierender war ein Urteil des Landgerichtes München im Jahr 2008 (Az. 26 Ns 241 Js 203139/05), das ihn wegen Untreue zu elf Monaten Haftstrafe verurteilte. Unter anderem hatte der Anwalt 2007 die Domain der Zeitung TAZ (taz.de) widerrechtlich pfänden lassen. Gravenreuth verlor mehrere Revisionen und wurde im letztinstanzlichen Urteil (AZ l Ss 4/09 (8/09) (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07)) im Februar 2009 zu 14 Monaten verurteilt.
Quelle : Selbstmord: Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot