Die Gebühreneinzugszentrale GEZ will auch von der Steakhauskette Maredo Gebühren kassieren. Grund: Die Kassen seien computergesteuert und könnten damit den Empfang von Radio- und TV ermöglichen. Jetzt ist der Fall vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Maredo geht es ums Prinzip
Es geht zunächst nur um 15 Euro - fünf Euro pro Computer für drei Rechnerkassen in einer Düsseldorfer Filiale. Aber weil zur Kette fast 57 Restaurants in ganz Deutschland gehören, will Maredo das grundsätzlich geklärt haben.
Der IT-Leiter der Kette erläuterte am Mittwoch vor Gericht die Konfiguration des im ganzen Unternehmen vernetzten Computer-Systems. Er erklärte, dass der Internetzugang über die Kassenrechner gesperrt ist, die Mitarbeiter somit dort auch keine Angebote von Fernsehen und Radio wahrnehmen können.
Damit sei dies wohl ein Sonderfall, befand das Gericht, in dem die Computer nicht gebührenpflichtig sind. Es empfahl der Rundfunkanstalt, den Gebührenbescheid zurückzunehmen. Dem wollte die Anwältin des WDR nicht sofort zustimmen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wollte sie zunächst Rücksprache nehmen.
Zehn Tage Zeit
Dafür sind nun zehn Tage Zeit. Sollte der Bescheid dann nicht aufgehoben werden, wird das Gericht ein Urteil fällen.
Über Rundfunkgebühren für internetfähige Computer wird vor vielen Gerichten gestritten, oft wehren sich vor allem Unternehmen und Freiberufler, die mit Rechnern arbeiten. Mehrfach wurden sie zur Zahlung verpflichtet. Sie sind es nicht, wenn sie bereits für ein Radio- oder TV-Gerät Gebühren zahlen.
Quelle:http://www.derwesten.de/