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Schweizer "Killerspiel"-Verbot passiert Parlament

  • besim
  • 19. März 2010 um 13:47
  • besim
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    308
    • 19. März 2010 um 13:47
    • #1

    Das geplante Verbot von "Killerspielen" in der Schweiz hat im Parlament die zweite Hürde genommen. Nach dem Nationalrat sprach sich am Donnerstag auch der Ständerat für das Vorhaben aus. Die kleinere Kammer stimmte für zwei unterschiedlich strikte Vorlagen und überwies sie an den Bundesrat. Mit der Überweisung ist für die Regierung ein klarer Handlungsauftrag verbunden, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

    Wenig Diskussionen gab es im Ständerat für das Vorhaben, den Verkauf von Spielen mit gewalttätigen Inhalten an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Die Kammer nahm die Vorlage mit nur einer Gegenstimme an. Heftig umstritten ist dagegen der sehr viel weiter gehende Vorschlag der Sozialdemokratin Evi Allemann, die Herstellung, Import, Bewerbung und Verkauf von Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt gleich ganz verbieten will.

    Die Rechtskommission des Ständerats hatte sich zuvor für die Annahme der beiden Vorlagen ausgesprochen. Deren Präsident Hermann Bürgi äußerte gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) Zweifel auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines Verbots. Dennoch plädierte Bürgi für die Überweisung der Vorlage an die Regierung, die dann Lösungsvorschläge für eine Diskussion unterbreiten könne. Mit 19 zu 12 Stimmen passierte das Killerspiel-Verbot die Kammer.

    Damit ist jetzt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am Zug. Allerdings hält sie selbst eine Regelung nach der zahmeren Vorlage auf Bundesebene "zumindest zum jetzigen Zeitpunkt" für nicht anwendbar. Für ein Verkaufsverbot an Jugendliche benötige man eine Regulierungsstelle auf Bundesebene, die wiederum eine Verfassungsänderung erfordere. Die Regierung will laut NZZ-Bericht nun zunächst beobachten, was die Kantone in Zusammenarbeit mit der Computerspielbranche im Bereich des Jugendschutzes alles erreichten, droht aber mit gesetzgeberischen Maßnahmen, wenn das nicht reiche.

    Q: heise.de

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