Gericht: RapidShare AG haftet nicht für Nutzer-Uploads
Filehosting-Unternehmen gewinnt Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf Mai 03, 2010
Cham, 3. Mai 2010. Die RapidShare AG hat ihr Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures am Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. Die gegnerische Partei hatte zuvor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, mit der es dem Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.
Christian Schmid, Gründer von RapidShare: "Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass RapidShare nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden. RapidShare bedient mit seinem 1-Click-Filehosting legitime Interessen und Bedürfnisse seiner User und wird dies auch in Zukunft tun."
Quelle:RS