[color="SeaGreen"]Verbraucherschützer klagen gegen Cablecoms Aufnahmeverbot[/color]
Der international neu eingeführte Schnittstellen-Standard Common Interface Plus (CI+) soll den Empfang von TV-Angeboten mit Fernsehern oder Receivern vereinfachen. Wegen der möglichen Einschränkungen für die Zuschauer ist CI+ allerdings seit Monaten umstritten. Jetzt gibt es die erste Klage: Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verklagt den Kabel-TV-Anbieter Cablecom wegen seiner Anfang Juni eingeführten CI-Plus-Smartcard.
Die "DigiCard" von Cablecom führe "das totale Aufnahmeverbot im Fernsehen" ein, argumentieren die Verbraucherschützer. Damit werde das Urheberrechtsgesetz sowie die Cablecom-Regelung mit dem Kartellamt verletzt. Mit der Smartcard des Kabelnetzbetreibers kann der Kunde theoretisch auf eine Set-Top-Box verzichten. Doch die "DigiCard" funktioniert nur mit dem System CI+, das für die meisten Fernseher noch nicht verfügbar ist. Zudem wird durch CI+ ermöglicht, das Aufnehmen des TV-Programms zu untersagen. Ursprünglich hieß es laut SKS, Cablecom werde von sich aus nicht davon Gebrauch machen. Doch nun sei die Karte so eingestellt, dass das Aufnahmeverbot für alle Sender gelte.
Das Aufnahmeverbot stelle "eine unerhörte Einschränkung der Rechte der Fernsehfreunde" dar, beklagt die Stiftung. Die SKS setze alles daran, dagegen vorzugehen und klagt deshalb gegen Cablecom. In der einvernehmlichen Regelung zwischen Cablecom und dem Kartellamt vom 9. März sei explizit festgehalten, "dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI+ nicht einschränkt, außer es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt". Außerdem könne der "Kopierschutz auf Vorrat eine missbräuchliche Anwendung von technischen Maßnahmen gemäss Urheberrechtsgesetz" darstellen.
Zwar nenne der Kabelanbieter Gründe für das totale Aufnahmeverbot: So sei es dem Lieferanten noch nicht möglich gewesen, eine Lösung vorzulegen, welche das Aufnahmeverbot pro Sender steuern lässt. Die Verbraucherschützer beklagen jedoch, Cablecom hätte dann auf das Aufnahmeverbot verzichten müssen anstatt es für alle Sender einzuführen.
"Unsere Klagen schaffen Klarheit, auch für die Cablecom. Nämlich die Klarheit, wie weit bei Fernsehsendungen generell und bei CI+ im Speziellen überhaupt Aufnahmeverbote erlassen werden dürfen", sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. Auch laufe mit dieser Lösung der ungeliebte Boxenzwang weiter: Wer aufnehmen wolle, brauche "weiterhin die lästige Set-Top-Box - und zwar von der Firma Cablecom.