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Kabelgebühren

  • jordy1
  • 5. Oktober 2010 um 19:28
  • jordy1
    Gast
    • 5. Oktober 2010 um 19:28
    • #1

    Hallo ich hab ne Frage ?
    Ich zahhle in meinen Monatlichen Betriebskosten Kabelgebühren,habe aber Sateinspeisung wohl von Telecolumbus.Darf der Vermieter das überhaupt Kabelgebüren Verlangen bei Sateinspeisung.

    • Zitieren
  • Reppo
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    12.683
    • 5. Oktober 2010 um 19:33
    • #2

    Kurz und knapp:

    Kabelgebühren gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung.
    Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlt sie der Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

    • Zitieren
  • jordy1
    Gast
    • 5. Oktober 2010 um 19:44
    • #3

    Ok wenn ich jetzt sage will ich nicht mehr muß er es doch Aktzeptieren oder.
    Sprich sage brauche kein Kabel mehr.

    • Zitieren
  • Reppo
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    • 5. Oktober 2010 um 19:54
    • #4

    Genau das geht eben nicht.
    Das versteht man unter Zwangskabel, wenn's Dir ned passt, musste umziehen. ;)

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  • jordy1
    Gast
    • 5. Oktober 2010 um 19:58
    • #5

    Das ist doch Abzocke die Stellen 3 bis 4 Antennen aufs Dach, und Speisen ne ganze Siedlung ein und Kassieren die Kabelgebühren.Und die Anlage ist auch noch 15 bis 20 Jahre alt kein HD oder Sky.

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  • Reppo
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    12.683
    • 5. Oktober 2010 um 21:34
    • #6

    Wie gesagt, du kannst einfach umziehen, wenn es Dir nicht passt.
    Das ist leider so, dass das der Vermieter so festlegen darf, ob es Dir passt oder nicht.
    Wenn Du nen Balkon oder Fenster in Richtung Süden hast, dann schau Dir mal die Selfsat Antenne an, die ist sehr unauffällig und dann hast du zumindest das komplette Astra Programm. Ich hab's genauso gemacht und zahle jeden Monat mit meiner Miete 2 EUR für DVB-T Hausantenne, die ich nicht nutze...

    • Zitieren
  • jordy1
    Gast
    • 5. Oktober 2010 um 22:18
    • #7

    Ok. Danke für deine Hilfe ich denke so werde ich es auch machen.

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  • MrHonk
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    • 5. Oktober 2010 um 23:56
    • #8

    Ich kann Reppo da nur zustimmen, probier eine Selfsat aus und platziere die wenn möglich so unauffällig wie möglich. Ich habe meine auf dem Balkon stehen und von der Straße gesehen muss man schon genau wissen, das ich eine Schüssel da stehen habe, sonst sieht man sie nicht.

    Und bei mir ist es ebenso, die Kabelgebühren muss ich auch weiterhin zahlen, aber das seh ich einigermaßen positiv, da ich, bei sehr schlechtem Wetter, halt auf Kabelfernsehen ausweiche, solange dann die Selfsat nicht mehr genug Empfang hat (dazu bedarf es aber schon eines starken Unwetters).

    Gruß
    Thomas

    • Zitieren
  • Eggelhardt
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    38
    • 6. Oktober 2010 um 18:02
    • #9

    richtig so machen wir das..hab auch ne selfsat stehen..fällt kaum bis gar nicht auf...

    und mal ehrlich kabel kannste so oder so vergessen musste ich feststellen...hätt ichs gewusst wäre die selfsat wohl schon 2 Jahre eher dagewesen^^

    also scheiss auf die paar euros in der miete und geniesse fernsehen!

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  • killaone
    Meister
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    2.161
    • 7. Oktober 2010 um 05:59
    • #10

    also ich finde die Selfsat nicht so unscheinbar, wie alle Leute sagen.

    Gut ich weiss, was es ist und wurde auch schon mehrmals gefragt, was das weisse Ding da wäre, aber man sieht die auf Kilometerweite Entfernung hier auf dem Land.

    Sie steht bei mir an einem Mast auf dem Balkon und ragt in der Höhe über das Balkongeländer.

    Allerdings gibt es Aufklebefolien, die die Schüssel wohl besser tarnen sollen.

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  • Gast
    Gast
    • 11. Oktober 2010 um 14:57
    • #11
    Zitat

    Wie gesagt, du kannst einfach umziehen, wenn es Dir nicht passt.
    Das ist leider so, dass das der Vermieter so festlegen darf, ob es Dir passt oder nicht.

    Die *Klausel* gibt es so nicht, auch nicht als *Formulierung* wo kommen wir denn hin wenn es so einfach abgetan wrden könne, es gibt feine Unterschiede, siehe auch *Vertragsklauseln* im jeweiligen Mietvertrag zu beachten, auch hierbei kann sich nicht jeder eigenen Gesetze auslegen, Beispiele dazu findet man unter anderem, sofern man sich in dieser Materie nicht rechtlich schlüssig ist, [color="Red"]*HIER*[/color] oder [color="Red"]*BGH*[/color] es kommt letztendlich auf die *Vertragsklausulierung* an, hier muss vom Mieter selbst geprüft werden was in seinen Verträgen ausgewiesen ist, auch ist der Einzelfall entscheidend!

    MfG. MoRe

    • Zitieren
  • Reppo
    Super Moderator
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    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 11. Oktober 2010 um 15:05
    • #12

    Ich weiß nicht, was du willst, selbst der BGH hat doch bestätigt, dass der Vermieter die Kosten umlegen darf...

    • Zitieren

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