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Finanzspritze für SKY ;-))

  • hanys
  • 25. Oktober 2010 um 18:12
  • hanys
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    • 25. Oktober 2010 um 18:12
    • #1

    Kleines erfolg für Sky :crasy:
    AEPOC - Association Europenne pour la Protection des uvres et services Crypts

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    • 25. Oktober 2010 um 19:07
    • #2

    Auf Deutsch?

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  • pivo
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    • 25. Oktober 2010 um 19:41
    • #3

    Auf Deutsch-Übersetzt mit Google.

    Brüssel - 25. Oktober 2010 - die Europäische Vereinigung für den Schutz verschlüsselter Werke und Dienste, informiert über den Durchbruch Urteil gegen Pay-TV-Piraterie. Belgien Staatsanwälte, von AEPOC Mitglied Sky Deutschland beigetreten sind, haben eine Klage gegen Piraten, die illegal die sich Karten für Deutschland und Österreich verkauft in den Jahren 2006 bis 2008 gewonnen. Das Gericht erster Instanz von Tongeren, Belgien entschieden, dass zwei Angeklagte zu Haftstrafen werden für 18 und 8 Monate bzw. gesendet werden. Zwei weitere Personen erhielten Bewährungsstrafen, während eine Person wurde freigesprochen. Parallel Sky Deutschland ist eine bahnbrechende Summe von mehr als 2 Millionen Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen und andere Ausgleichszahlungen erhalten. 1.850.000 Euro ist durch die zentrale Pirat in diesem Fall, der den 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden bezahlt werden, und von einer juristischen Person. Eine weitere 180.000 Euro werden von den Piraten Haftstrafe von 8 Monaten im Gefängnis bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Es ist das erste Urteil dieser Dimension, zu bestrafen Pay-TV-Piraten zu einer schweren Freiheitsstrafe sowie einer starken Zahlung für Schäden, die eingetreten sind realistisch.

    Das belgische Gericht befand die Verurteilten für schuldig, mit sogenannten "Blankokarten" behandelt in den Jahren 2006 bis 2008, die hatte den alleinigen Zweck, um die sich unrechtmäßig Zugang zu den Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland, die unter der Marke Premiere bieten an der Zeit. Der Fall mit mehr als 5.700 Karten, die zu einem Stückpreis von 75 Euro verkauft wurden behandelt. In Kombination mit einer Software im Internet verfügbaren Updates und in Folge die Karten gab illegitim Zugang zur Premiere, möglicherweise über mehrere Jahre. Das Gericht wies die Strategie der Piraten und ihre Anwälte behaupten, dass ihre leere Karten waren nicht ein Pirat Gerät als solches und damit keine Verletzung des Rechts. Allerdings erwies sich die Staatsanwaltschaft die Piraterie Zweck durch verschiedene direkte und Indizien.

    AEPOC-Präsident Philippe Olivier Rousseau sagt: "Es wird klar, wie schädlich Piraterie auf den Pay-TV-Industrie Blick auf die schiere Summe der Schäden in diesem einzigen Fall allein zu zahlen ist - zeigt die sehr kriminelle Natur des Pay-TV-Piraterie. "

    Insbesondere die Piraten verletzt die flämische Dekret über Rundfunk und Fernsehen. Das nationale Recht hat die Bestimmungen der EU-Richtlinie über zugangskontrollierte integriert, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die CA-Richtlinie ist der Eckpfeiler EU-Rechtsvorschriften für zugangskontrollierten Dienste wie Pay-TV. Auch Copyright-Gesetze und Bestimmungen des belgischen Strafgesetzbuches diente als Rechtsgrundlage in diesem Fall die enorme Geldwäsche von den Piraten zwischen Belgien und der Stadt Aachen in Deutschland durchführten.

    Präsident Rousseau fort: "Belgien und der Rechtsdurchsetzung beweisen für solche komplexen Klagen der grenzüberschreitenden Pay-TV-Piraterie und Industrie Verbrechen wirksam. In vielen anderen EU-Ländern aber wir sehen nicht, wie ein befriedigendes Funktionieren des Conditional Access-Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht. Dementsprechend arbeitet AEPOC innerhalb der Europäischen Union für die Harmonisierung der Rechtsvorschriften und der Einführung der Mindestwerte für Sanktionen zu betonen, dass Pay-TV-Piraterie ein schweres Verbrechen ist. "

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  • Teufelchen
    Gast
    • 25. Oktober 2010 um 23:20
    • #4

    Hier nochmal von winfuture.de ohne google`s altbekannten Übersetzungstheorien:D

    Zitat

    Zwei Pay-TV-Piraten wurden jüngst von einem belgischen Gericht zu Haftstrafen und Schadensersatzzahlungen verurteilt. Die beiden Männer sollen im großen Stil mit illegalen Zugangskarten für Bezahlfernsehsender gehandelt haben.

    Während zwei Angeklagte mit Bewährungsstrafen davon kamen, wurden die zwei Haupttäter neben Schadensersatzzahlungen zu 18 beziehungsweise 8 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. In diesem Verfahren wurde darüber hinaus ein weiterer Angeklagter freigesprochen, heißt es in einer Erklärung des 'AEPOC', dem europäischen Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste.

    Zu einem Stückpreis von 75 Euro sollen die Täter im Zeitraum zwischen 2006 und 2008 mindestens 5700 so genannter Blankokarten verkauft haben. Die Käufer dieser Karten konnten auf diese Weise auf das Pay-TV-Angebot von verschiedenen Sendern zugreifen, ohne für ein Abo zu bezahlen.

    Die Verteidigung argumentierte, dass eine illegale Handlung mit den Karten allein gar nicht möglich war. Immerhin hätten sich die Käufer die dafür notwendige Software noch aus dem Internet herunterladen müssen. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht und sprach das angesprochene Urteil.

    Die beiden Haupttäter müssen jeweils 1,85 Millionen Euro und 180.000 Euro an Sky Deutschland bezahlen. Gegen das erstinstanzliche Urteil können die Beschuldigten in Berufung gehen. Ob es also tatsächlich zu dieser Zahlung kommen wird, muss die Zukunft unter Beweis stellen.

    Quelle: winfuture.de

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  • mandy28
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    • 25. Oktober 2010 um 23:35
    • #5
    Zitat

    Die beiden Haupttäter müssen jeweils 1,85 Millionen Euro und 180.000 Euro an Sky Deutschland bezahlen. Gegen das erstinstanzliche Urteil können die Beschuldigten in Berufung gehen. Ob es also tatsächlich zu dieser Zahlung kommen wird, muss die Zukunft unter Beweis stellen.

    Da sky wohl in die Röhre gucken :eek:
    Glaube kaum das die beiden diese Summe zahlen können
    Der "kleine Erfolg" wird also ausbleiben

    • Zitieren
  • zlaten 156
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    • 27. Oktober 2010 um 01:15
    • #6

    ja so ist es ich denke auch da wird sky wohl leer ausgehen

    • Zitieren

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