Die Drohung mit dem Gerichtsvollzieher soll die Opfer einschüchtern. (Symbolfoto: dpa)
Wer nicht zahlt, bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher: Die Inkassofirma Germania Inkasso Dezernat AG verschickt derzeit massenhaft Mahnungen und fordert Geld für angeblich genutzte Gewinnspieldienste. Laut dem Schreiben habe sich der Nutzer angeblich mit persönlichen Daten per Telefon angemeldet aber nicht
Wer nicht zahlt, bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher: Die Inkassofirma Germania Inkasso Dezernat AG verschickt derzeit massenhaft Mahnungen und fordert Geld für angeblich genutzte Gewinnspieldienste. Laut dem Schreiben habe sich der Nutzer angeblich mit persönlichen Daten per Telefon angemeldet aber nicht bezahlt. Deshalb fordert das Unternehmen die Zahlung von 108,40 Euro ein. Die VerbraucherzentraleRheinland-Pfalz warnt davor, sich einschüchtern zu lassen, und rät, nicht zu bezahlen.
In dem Schreiben behauptet das Inkassounternehmen, der Nutzer habe sich telefonisch unter Angabe persönlicher Daten für den Gewinnspieldienst 200 Gewinnspiele / EuroWinbei der ETM Marketing angemeldet. Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe von 108,40 Euro zu zahlen, die er für den kostenpflichtigen Dienst angeblich schuldig geblieben sei. Um die Opfer einzuschüchtern und zur Zahlung zu drängen, drohen die Verfasser des Schreibens mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Die Germania Inkasso Dezernat AG bietet sogar Ratenzahlung an.
Rechnung nicht bezahlen
Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale, empfiehlt: "Lassen Sie sich davon keineswegs einschüchtern. Zahlen Sie keinen Cent, wenn die Germania Inkasso die Berechtigung ihrer Forderung nicht nachweisen kann." Genau das wird diese Inkassofirma auch kaum können, reiht sie sich doch laut der Verbraucherzentrale in die bekannten zwielichtigen Praktiken der Gewinnspielszene ein. Dubiose Firmen versuchen immer wieder, Verbrauchern falsche Verträge ohne jeglichen Beleg für einen Abschluss unterzuschieben. Oft entlocken die Telefon-Abzocker den Opfer die persönlichen Daten mit Lockanrufen. In den Anrufen geht es beispielsweise um banale Telefonumfragen zu aktuellen politischen Themen. Nach dem Anruf folgen Rechnung und Mahnung. Die Mahnschreiben drohen mit harten Konsequenzen, damit die Opfer zahlen und nicht erst nachprüfen, ob berechtigte Ansprüche bestehen.
Musterschreiben für den Widerspruch
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält, wie viele andere Verbraucherzentralen auch, ein Musterschreiben bereit. Mit dem können Verbraucher den ungerechtfertigt erhobenen Zahlungsaufforderungen widersprechen. Das Musterschreiben ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Internet zum Download erhältlich. Als Sofortmaßnahme können Opfer eine E-Mail an den Absender der Mahnung schreiben und darin dem Zahlungsanspruch widersprechen. Reagiert Germania Inkasso nicht, erfolgt der schriftliche Widerspruch am besten per Einschreiben.
Quelle:T-online.de:Andreas Lerg