Der Münchner Pay-TV-Anbieter Premiere gerät wegen angeblich verschwundener Smartcards von ehemaligen Kunden unter juristischen Druck.
Nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" (kommende Ausgabe) plant die Verbraucherzentrale Hamburg eine Sammelklage gegen den Bezahlsender. Die Klage solle "in den nächsten Tagen zugestellt werden", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg dem Blatt. Laut Hörmann geht es um die Ansprüche von rund 250 Kunden, die ihr Premiere-Abo gekündigt hatten. Wie vertraglich vereinbart, hätten sie daraufhin die so genannte Smartcard, eine Datenkarte, die für den Empfang des Programms notwendig ist, an den Sender zurückgeschickt. Premiere teilte den Betroffenen dagegen mit, keine Karte erhalten zu haben, und stellte jeweils 35 Euro Schadenersatz in Rechnung.
Da sich bei der geringen Streitsumme eine Klage für den einzelnen Kunden nicht lohne, habe man sich die Forderungen abtreten lassen, erklärt Hörmann. Premiere wies die Vorwürfe indes zurück: Könne der Kunde glaubhaft versichern, die Karte verschickt zu haben, "zeigen wir uns in jedem Stadium des Mahnverfahrens ihm gegenüber kulant", sagte ein Sprecher.
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hatte in der vergangenen Woche in einem wegweisenden Urteil den Verbraucherverbänden bei Sammelklagen den Rücken gestärkt. Bei einer Sammelklage von Bankkunden, die wegen unberechtigter Abhebungen mit entwendeten EC-Karten Regress von ihren Kreditinstituten fordern, bestätigten die Karlsruher Richter am Dienstag die Klagebefugnis der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Weil nur so Verbraucherinteressen wirksam durchgesetzt werden könnten, verstoße es nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn die Organisation die Interessen stellvertretend für die Betroffenen geltend mache.
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