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Wegen Schüssel gekündigt!!!

  • Teufelchen
  • 19. März 2011 um 23:10
  • Teufelchen
    Gast
    • 19. März 2011 um 23:10
    • #1
    Zitat

    Daß sie ein wahrer Augenschmaus ist, wird wohl niemand behaupten. Doch daß eine nicht abgebaute „Satellitenschüssel“auf dem Balkon ausreicht,
    um vor Gericht eine Räumungsklage, also eine fristlose Kündigung, durchzusetzen, verblüfft selbst Experten wie den Vorsitzenden
    des Deutschen Mieterbundes Soltau-Fallingbostel, Helmke Hach. Der Soltauer Rechtsanwalt sieht in diesem Urteil, gefällt am Soltauer
    Amtsgericht, die Gefahr, daß eine solche Schüssel künftig vermehrt dazu genutzt werden könnte, möglichrweise unliebsame Mieter vor die Tür zu setzen.

    Die Balkone im hinteren Bereich der Häuser Fritz-Reuter-Straße 5a und 5b hatten, zumindest bis vergangene Woche, neben dem ohnehin schon gleichen Aussehen eine weitere Gemeinsamkeit: An fast jedem befand sich eine Satelliten-Schüssel, um den Fernsehempfang im heimischen Wohnzimmer zu garantieren. Darunter auch die einer Mieterin, der diese Antenne jetzt den Auszug bescheren soll.
    Im Vorfeld dieser Entscheidung vom 17. Februar war die Mieterin im Oktober vergangenen Jahres dazu aufgefordert worden, die gewölbte Scheibe von ihrem Balkon zu entfernen.
    Sie ließ die dafür gesetzte Frist verstreichen, und auch die darauffolgende Abmahnung konnte sie nicht dazu bewegen. Dies aus gutem Grund:
    Nur so konnte sie in ihrem Haus das Fernsehprogramm empfangen. Dies war schon seit Jahren so: Kabelempfang gab es nicht, wovon auch die Satelliten-Schüsseln der Nachbarn zeugten. Dazu der Vorsitzende des Mieterbundes Soltau-Fallingbostel: „Diese Aufforderung kam aus heiterem Himmel. Natürlich hat die Mieterin die Schüssel aus besagtem Grund auch nicht abgebaut, und deshalb wurde ihr die Wohnung fristlos gekündigt.“

    Zwar nennt die Räumungsklage noch weitere Punkte, etwa die von der Betroffenen vorgenommene Mietminderung wegen Schimmelbefalls in der Wohnung, aber, so Hach:
    „Entschieden hat das Gericht ungeachtet der anderen Punkte - das Schimmelgutachten etwa steht noch aus -, daß die fristloses Kündigung wegen der Satelliten-Schüssel wirksam ist und die Mieterin ihre Wohnung sofort zu räumen hat.“Für Hach ist dies alles nicht nachvollziehbar: „Daß es Streitigkeiten wegen solcher Antennen gibt, ist nicht ungewöhnlich. Dann allerdings geht es meist darum, daß ein Mieter gegen den Willen des Vermieters eine Schüssel neu anbringen will oder ohne Erlaubnis bereits angebracht hat. In diesem Fall aber befindet sich die Antenne schon seit Jahren am Balkon. Diese Mieterin ist zudem die einzige, die deswegen mit einer Klage überzogen worden ist, alle anderen wurden nur angeschrieben. Zudem gilt, daß zunächst immer das mildeste Mittel gewählt werden sollte: Wegen einer Schüssel muß man nicht kündigen, sondern kann auch auf ihren Abbau klagen.“

    Aber selbst das halte er in diesem Fall für nicht gerechtfertigt, denn „Ich sehe hier einen gewissen Bestandsschutz. Vor allem aber wäre die Forderung nach einem Abbau der Antenne nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn alternativ ein nutzbarer Kabelanschluß vorhanden wäre. So hat auch das Gericht argumentiert. Es hat der Klage stattgegeben, weil ein
    Kabelanschluß vorhanden sei. Und genau das stimmte bisher nicht“, konstatiert Hach.
    Und weiter: „Die Mieterin hatte in ihrer Wohnung keinen Kabelanschluß. Erst am Donnerstag, dem 10. März, wurden entsprechende Kabel verlegt, so daß die Mieterin seit wenigen Tagen nicht mehr auf die Schüssel angewiesen ist. Dieser Anschluß stand der Betroffenen also weder zum Zeitpunkt der Abbau-Forderung noch zum Zeitpunkt des Urteils zur Verfügung.“
    Daß das Gericht trotz dieser Sachlage der Räumungsklage stattgegeben habe, bedeute, „daß die Mieterin im Prinzip innerhalb einer Woche aus ihrer Wohnung ausgezogen sein muß. Wenn nicht, kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Wohnung zu räumen. Zwar ist gegen das Urteil Berufung möglich, doch die hat nicht automatisch aufschiebende
    Wirkung. Wir sind deshalb nicht nur in Berufung gegangen, sondern haben beim Landgericht auch beantragt, bis zur Entscheidung der die Zwangsvollstreckung zweiten Instanz aufzuschieben“, betont Hach.

    Bis zu diesem nächsten Urteil könnte es noch Monate dauern. Die Mieterin will das nicht abwarten und wird ihre bisherige Wohnung am 31.März dem Vermieter zurückgeben. Nichtsdestotrotz wollen sie und Hach die Entscheidung der Berufungsinstanz. Entsprechend unterstreicht der Vorsitzende des Mieterbundes Soltau-Fallingbostel: „Wir wollen Klarheit. Ansonsten muß jeder, der seine Schüssel nicht abbaut, damit rechnen, erfolgreich mit einer fristlosen Kündigung überzogen zu werden. Damit bestünde nämlich das Risiko, mit solchen Vorwänden bei Gericht durchzukommen: Heute ist es die Schüssel, morgen die Schuhe auf dem Flur und am Ende das Schreien der Kinder.“

    Alles anzeigen

    Quelle: heide-kurier.de


    Bildquelle: heide-kurier.de

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  • Einstein
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    • 19. März 2011 um 23:20
    • #2

    Die Schüssel auf der innenseite des Balkons montieren bzw. stellen ohne feste Montage und schon kann der Vermieter dem Mieter nichts anhaben.

    Zumindest bei den obersten Balkonen sollte es auch keine Empfansprobleme geben.

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  • Badly
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    • 19. März 2011 um 23:23
    • #3

    Balkon ist Gemeinschaftseigentum...Da wäre ich mir nicht so sicher, da hat immer noch die Eigentümergemeinschaft Ihre Hand drauf.. Müsste aber ein übler Verein sein, wenn se sogar das verbieten.

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  • Einstein
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    • 19. März 2011 um 23:38
    • #4

    OK...so wie auf dem Bild dargestellt ist es natürlich echt häßlich.
    Da wundert es nicht das es verboten wird.

    Aber es gibt auch schöne kleinere Antennen die speziell für Balkone gedacht sind
    und kaum auffallen. Für Astra würde es warscheinlich auch reichen um einen Empfang zu bekommen.

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  • dodi 04
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    • 19. März 2011 um 23:39
    • #5
    Zitat

    Balkon ist Gemeinschaftseigentum

    falsch,die Fassade ist Gemeinschaftseigentum;)

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  • Badly
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    • 19. März 2011 um 23:44
    • #6

    Balkon auch ....100%

    Na ja ist jetzt Haarrauferei...

    Zwingend zum [color="Yellow"]Gemeinschaftseigentum [/color]zählen:

    * die Bodenplatte (OLG Hamm 16.09.1988, Az.: 26 U57/88, ZMR 1989, 99),
    * das Balkongitter (OLG Düsseldorf 09.08.1991, Az.: 22 U20/91, ZMR 91, 486),
    * Balkongeländer (BayObLG 25.09.1996, Az.: 2Z BR79/96, WE 1997, 156),
    * die Balkonbrüstung einschließlich Deck- und Kronenbleche (BayObLG 30.03.1990, Az.: 2Z BR 31/90, WE 1990, 138),
    * die Balkontür
    * die Balkonfenster (ausgenommen die Innenseiten)
    * die Balkondecken
    * die Isolierungsschichten auf der Balkonplatte
    * Balkonstützen
    * Balkontrennmauer


    [color="Yellow"]Sondereigentumsfähig [/color]sind: [color="Red"]= Eigentum des Wohnungseigentümers[/color]

    * der Balkonraum als solcher,
    * der begehbare Boden-/Plattenbelag (BayObLG, Beschluss vom 05.05.1993, 2Z BR 29/93,
    * der Innenanstrich einer Balkontüre,
    * der Innenputz und Anstrich der Brüstung,
    * Pflanzentröge.

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  • Teufelchen
    Gast
    • 19. März 2011 um 23:45
    • #7

    Hinzu kommt aber...
    es lag vorher kein Kabelempfang vor.
    Dieser wurde erst nachträglich installiert!

    Zitat

    Die Mieterin hatte in ihrer Wohnung keinen Kabelanschluß. Erst am Donnerstag, dem 10. März, wurden entsprechende Kabel verlegt, so daß die Mieterin seit wenigen Tagen nicht mehr auf die Schüssel angewiesen ist.

    Kenne das Haus, sieht etwas gewöhnungsbedürftig aus, so "viele" Schüsseln an einer Hausseite... sicher hätte man da eine andere Lösung suchen können, aber was die ganzen Schüsseln angeht, ist der Vermieter selber schuld!

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  • heugabel
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    • 19. März 2011 um 23:46
    • #8

    ob eigentum oder nicht...Da an jedem Balkon eine verbaut ist können ALLE sich dagegen wehren. In unserem Mietvertrag ist eine mehrheitsklausel d.h. wenn alle mieter dafür sind kann der vermieter sich nicht mehr so schnell wehren.

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  • Badly
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    • 19. März 2011 um 23:50
    • #9

    Der Vermieter kann in der Mehrheit der Eigentümer alles bestimmen... der Mietvertrag gibt nur das Recht des Eigentümers an den Mieter weiter.
    Wenn die Eigentümer in einem notariel beglaubigten Beschluss gegen das Aufstellen gewisser Anlagen sind, dann hat der Mieter das nur zu akzeptieren. Mehr nicht.

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  • pheaR
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    • 20. März 2011 um 02:47
    • #10

    so lang das net so aussieht :D

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  • Berto
    Gast
    • 20. März 2011 um 03:37
    • #11
    Zitat von Einstein;403247

    OK...so wie auf dem Bild dargestellt ist es natürlich echt häßlich.
    Da wundert es nicht das es verboten wird.

    Aber es gibt auch schöne kleinere Antennen die speziell für Balkone gedacht sind
    und kaum auffallen. Für Astra würde es warscheinlich auch reichen um einen Empfang zu bekommen.

    Echt häßlich sind die Balkone. Und wie bekloppt muß der Richter gewesen sein. Das ist Rassismus gegen Deutsche. Jeder Ausländer hat das Recht eine Schüssel zu montieren, um die Sender in seiner Sprache zu empfangen. Und die Schüsseln sind meist nicht gerade klein. Warum also soll das ein Deutscher nicht dürfen?

    • Zitieren
  • bernd70736
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    • 20. März 2011 um 13:08
    • #12

    Tja, was soll man machen wenn der Richter schlecht geschlafen hat, sexuell frustriert ist
    und auch sonst keinen Bock hat sich mit solchem "Mist" zu befassen..........
    BananenRepublik Deutschland !!!

    • Zitieren
  • Tomboy
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    • 20. März 2011 um 18:32
    • #13

    Ich verstehe in solchen Fällen den Vermieter und die Mieter nicht, eine zentrale Schüssel aufs Dach ein paar neue Leitungen und alle sind zufrieden, so machen wir es in unseren Häusern.....

    • Zitieren
  • MrHonk
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    814
    • 20. März 2011 um 22:34
    • #14
    Zitat von Berto;403261

    Jeder Ausländer hat das Recht eine Schüssel zu montieren, um die Sender in seiner Sprache zu empfangen. Und die Schüsseln sind meist nicht gerade klein. Warum also soll das ein Deutscher nicht dürfen?

    Da muss ich dich korrigieren. In dem Punkt wird mittlerweile auch von den Gerichten anders entschieden. Für Ausländer gibt es mittlerweile mehr als genug Sender im digitalen Kabelfernsehen. Wenn also in der Mietswohnung Kabelfernsehen verfügbar ist, dann dürfen auch Ausländer nicht mehr gegen den Willen des Vermieters eine Schüssel aufstellen.

    Gruß
    Thomas

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 22. März 2011 um 11:26
    • #15

    ja ja des einem freud , des anderem leid....

    • Zitieren

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