Dr. Holger Enßlin vom Vorstand des Pay-TV-Senders Sky, spricht sich in einer Broschüre des Branchenverbands BITKOM dafür aus, dass Warnhinweise und Streaming-Sperren eingeführt werden sollen. Die Unterbindung illegaler Streams von Kino.to & Co. ist aber nur möglich, sofern man den Datenverkehr aller Bürger lückenlos überwachen würde.
Schade. Dies ist leider kein Aprilscherz. Dr. Enßlin, Vorstandsmitglied für Recht, Regulierung und Distribution der Sky Deutschland AG, findet, in der digitalen Umwelt müssen alle Durchsetzungsmaßnahmen eine Balance zwischen dem Schutz Geistigen Eigentums und anderen grundrechtsrelevanten Positionen sicherstellen. Zwar dürften diese Maßnahmen nicht „ungebührlich in die Privatsphäre eingreifen“.
Dennoch spricht er sich in seinem Gastbeitrag zur Broschüre "Standpunkte zum Geistigen Eigentum" für eine Verschärfung des Urheberrechts aus „Nach ersten Erfolgen bei der Pirateriebekämpfung kann aufgrund des Wachstums des Internetverkehrs keine Entwarnung gegeben werden. Die Einführung eines Warnhinweismodells könnte helfen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes Geistigen Eigentums zu stärken. Weitere Instrumente wie die gemeinsame Unterbindung des Zugriffs auf illegales Livestreaming würden die Internetpiraterie weiter begrenzen.“
Warum Sky es so wichtig ist illegale Livestreams zu unterbinden, muss nicht lange hinterfragt werden. Fest steht, dass derartige Forderungen eine lückenlose Überwachung des Internetverkehrs durch die Internetanbieter zur Folge hätte. Wie der Blog „Digitale Linke“ berichtet, sei Sky Deutschland bereits Anfang letzten Jahres durch die Federführung in der Vertretung von repressiven Urheberrechtsbelangen innerhalb des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) aufgefallen.
In dem bei Carta.info gehosteten Hintergrundpapier regte der VPRT die Politik an, dass diese eine Urheberrechtsnovelle durchführen soll, die dem Maßnahmenkatalog in Frankreich oder Großbritannien ähneln würde. Robin Meyer-Lucht bezeichnete die Vorschläge der Fernsehanbieter vom VPRT als „Hadopi light“. Um den Willen der Internet-Provider zur Mitarbeit zu erhöhen, soll es zeitgleich auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geben, damit sich die Provider nicht um die Erfüllung der Auskunftsansprüche drücken können. Auch fällt auf, schon vor über einem Jahr war der Tonfall deutlich von der Ungeduld der Industrie geprägt. In dem Hintergrundpapier heißt es: „Ohne eine wirksame Einbeziehung der Access-Provider ist kein effektiver Schutz der Urheber- und Leistungsschutzrechte gewährleistet.“
Kurz gefasst wäre dies ein Verwarn- und Sanktionssystem für alle illegalen Downloader und die Möglichkeit der Rechteinhaber zu Unterlassungs- und Schadensersatzklagen gegenüber den ISPs. Man hätte alle Beteiligten fest im Griff - für die Content-Industrie wären das geradezu paradiesische Zustände. Kein Wunder, wenn die Regierung bislang eher zögerlich auf derartige Vorschläge reagiert hat.
Einer der wenigen Lichtblicke der Industrie ist die kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium ausgeschriebene Studie. Dort sollen Modelle "zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen” aufgezeigt werden. Der Dienstleistungsauftrag geht inhaltlich leider nicht sehr ins Detail. Offenbar möchte man anhand der Einsendungen prüfen, ob und in welcher Form man die Regelungen aus Großbritannien oder Frankreich übernehmen könnte. Demnächst also doch 3-Strikes oder Loi Hadopi auch bei uns in Deutschland? Man darf gespannt sein.
Q: gulli.com - news - view - Pay-TV-Sender Sky für Three-Strikes, Netzsperren und Totalüberwachung