Zitat[SIZE="3"]Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) korrigierte am Donnerstag in Frankfurt/Main das Urteil aus erster Instanz, wonach der abstiegsbedrohte Klub am Ostersamstag die Partie gegen Werder Bremen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte bestreiten müssen.[/SIZE]
"Überragend, ich habe großen Respekt vor der Entscheidung des DFB. Das nennt man Fairplay", sagte der 41-Jährige am Donnerstag, nachdem der Einspruch des Bundesligisten gegen das Urteil in erster Instanz Erfolg hatte.St. Paulis Vizepräsident und Anwalt Gernot Stenger hatte schon vor dem Urteil den Gang vor das Bundesgericht angekündigt, falls es zu einem "Geisterspiel" in dieser Runde gekommen wäre. "Gegen ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit würden wir uns weiter wehren." Er kündigte auch an, dass der Verein 50.000 Euro für soziale Zwecke drauflegen würde, wenn es nur zu einer Geldstrafe kommen würde.
St. Pauli muss stattdessen das erste Heimspiel der neuen Saison mindestens 50 Kilometer entfernt austragen. Außerdem dürfen nicht mehr als 13.750 Zuschauer das Spiel besuchen, 12.500 Heim- und 1250 Gästefans. Dies entspricht der Sanktion eines Teilausschlusses der Zuschauer.
Das Spiel gegen Schalke 04 war abgebrochen worden, weil ein Pauli-Fan den Schiedsrichter-Assistenten mit einem geworfenen Bierbecher verletzt hatte.
[color="Red"]Quelle:[/color] [color="Yellow"]Kicker.de[/color]
[color="White"]Meiner Meinung nach eine gute Entscheidung, denn die Fans des nächsten Heimspielgegners wären mit bestraft gewesen.[/color]