[color="Red"]Ganz Ehrlich...Wie bescheurt ist diese Entscheidung den???[/color] Ein Automat darf am Sonntag nicht arbeiten!!!!
Deutschland...Ihr habt fei andere Probleme...gell!!!!!!!!!!!
[color="Yellow"]Sonntag ist Ruhetag: Das gilt auch für Videotheken. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Filme verleihen - auch wenn dies gar kein Mitarbeiter, sondern ein Automat macht, entschied zumindest das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.[/color]
Das teilte die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit. Für Videotheken im Raum des OLG Düsseldorf wird die Luft damit enger. Andere Gerichte in NRW entschieden in ähnlichen Fällen jedoch entgegengesetzt, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Björn Gaul. Eine Klärung durch den Bundesgerichtshof wäre wünschenswert.
In dem konkreten Fall wandte sich der Betreiber einer Videothek gegen einen Konkurrenten, der in seiner Videothek einen Automaten aufgestellt hatte. An diesem konnten Kunden auch an Sonn- und Feiertagen Filme ausleihen. Das OLG Düsseldorf sah darin einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz. Das Gesetz diene der Sonn- und Feiertagsruhe, aber auch der Wettbewerbsneutralität zwischen Betrieben.
Online-Videotheken wie Videoload oder Maxdome in Deutschland unterliegen dagegen keinen Beschränkungen. Und selbst wenn diese gesetzlich verpflichtet werden sollten, ihre Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen einzustellen, müssten sich im Ausland ansässige Anbieter wie Apple mit seinem iTunes-Store daran nicht halten.
quelle satundkabel.de