[color="#FFFFFF"]Doch, der Vermieter kann das Anbringen weiter Schüsseln untersagen.
Er kann nach neuester "Rechtsprechung" sogar von ausländischen Mietern verlangen,
dass die Schüssel(n) wieder entfernt werden.
Auch, wenn er es vorher gehnehmigt hatte.
Durch die Verbreitung, auch von ausländischen TV-Inhalten im Internet, haben ausländische Mitbürger keine Sonderrechte mehr.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Internetanschluß vorhanden ist, oder nicht.[/color]