[color="#FFFFFF"]Einem kürzlich gefällten Urteil des Landgerichts Köln zufolge sind Internet Service Provider (ISPs) nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die ihre Kunden begangen haben. Eine entsprechende Klage wies das Landgericht (LG) Köln am 31. August ab.
Sperren gefordert
Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke auf der Kanzlei-Website berichtet, hatten in diesem Fall Unternehmen aus der Musikindustrie gegen einen ISP geklagt und gefordert, den Zugang zu Seiten zu sperren, auf denen Links zu Filesharing-Inhalten bereitgestellt wurden. In dem Urteil mit dem Aktenzeichen 28 O 362/10 ist von einer URL die Rede, die zentraler Ausgangspunkt für den illegalen Download von Musik-, Film- und Softwaredateien sei. Die Musikfirmen waren der Auffassung, dass der Provider als Störer hafte und forderten, den Zugang für die Kunden durch eine DNS- und/oder IP-Sperre zu blockieren.
Gericht hält Sperren für unzumutbar
In seiner Entscheidung stuft das LG Köln die Klage als unbegründet ein und führt aus, dass der Provider nicht für die von seinen Kunden begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich sei und keine DNS- und IP-Sperren errichten müsse. Dazu müsse der ISP die Datenkommunikation der Kunden kontrollieren und würde dadurch Kenntnis über den Inhalt erlangen. Das ist der Urteilsbegründung zufolge nicht mit dem Fernmeldegeheimnis zu vereinbaren. Zudem seien derartige Sperren "im Rahmen einer etwaigen Vorsorgepflicht" unzumutbar und "kein taugliches Mittel zur Vorsorge weiterer Rechtsverletzungen". Schon das Ändern eines Zeichens der URL führe dazu, dass das gleiche rechtswidrige Angebot abrufbar bliebe – wenn auch unter einer anderen URL.
Quelle = onlinekosten
regards[/color]