[color="#FF0000"]Endlich wieder eine Verbraucherfreundliche Entscheidung!!![/color]
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat es einem Mobilfunkbetreiber untersagt, unerwartet hohe Kosten auf einer Mobilfunkrechnung einzutreiben. Diese waren dem Kunden durch die mitgelieferte Navigations-Software entstanden, die die Rechnung mit einem hohen Datendurchsatz belastete.
Der Kunde hatte das Handy inklusive eines Vertrages erworben. Eine Daten-Flatrate war allerdings nicht enthalten. Die Navigationssoftware startete nach der Installation automatisch eine Kartenaktualisierung von erheblichem Umfang. Ein ausdrücklicher Hinweis des Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt.
Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge.[color="#FFFF00"] Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte der Mobilfunkanbieter dem Verbraucher daraufhin 11.498,05 Euro in Rechnung[/color], teilte das Gericht mit. Darin sah man eine Verletzung vertraglicher Pflichten.
"Die Klägerin (das Mobilfunk-Unternehmen, d.R.) hat ihre Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden", hieß es in der Urteilsbegründung.
I[color="#00FF00"]mmerhin könne der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware davon ausgehen, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Der beklagte Verbraucher muss jetzt lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen, so die Entscheidung.
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quelle winfuture.de