An Anfang kommenden Jahres soll die Rückdatierung von überzogenen Terminen bei der Hauptuntersuchung bundeseinheitlich abgeschafft werden, das bestätigte der TÜV Süd auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de. Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Wer also im August zu HU gemusst hätte, aber erst im Dezember ging, bekam keine Plakette mit dem Ablaufdatum 12, sondern eine mit dem Ablaufdatum 08 aufs Kennzeichen geklebt. Ab dem 1.1.2012 soll diese Regelung nun entfallen. Im Zuge eines Änderungsentwurfs, der derzeit noch zur letzten Abstimmung im Bundesverkehrsministerium liegt, soll die HU-Plakette künftig immer ab dem Vorführdatum zwei Jahre gültig sein. Einige Bundesländer haben Handhabung schon seit längerem im Gebrauch. Trotz der Änderung gilt aber weiter, dass die HU grundsätzlich nicht überzogen werden darf. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU von zwei bis vier Monate mit 15 Euro geahndet. Wer vier bis acht Monate überzieht muss mit 25 Euro rechnen. Ist die HU gar über acht Monate überfällig drohen 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
(Quelle: auto motor und sport)