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Gerichtsurtei!!! lLangsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden ...

  • Badly
  • 18. Dezember 2011 um 13:13
  • Badly
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    • 18. Dezember 2011 um 13:13
    • #1

    Wow....was für eine Nachricht. Da schwitzen jetzt aber paar Anbieter...unter anderem auch meiner :D

    Wer einen Vertrag über schnelles Internet abschließt, aber nicht die versprochene Geschwindigkeit bekommt, muss das nicht hinnehmen. Das Amtsgericht Fürth sieht in diesem Fall eine Vertragsverletzung, schließlich zahlt der Kunde den vollen Preis.

    Ein Kunde hatte einen DSL-Anschluss mit einer Geschwindigkeit von 16 000 Kbit/s abgeschlossen. Tatsächlich erreichte die Leitung nur ein Viertel der vorgesehenen Geschwindigkeit, der Provider konnte und wollte nicht nachbessern, der Kunde wollte daraufhin vor Ablauf des auf 24 Monate abgeschlossenen Vertrages kündigen. Das wiederum wollte der Provider nicht hinnehmen. Er verwies auf den Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen nur die am Wohnort tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit geleistet werden muss.

    Das aber sah das Gericht anders: Kann die verkaufte Geschwindigkeit gar nicht erreicht werden, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Denn kann der Anbieter die vereinbarte Bandbreite gar nicht liefern, stellt das dem Urteil zufolge eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde nicht mehr im Vertrag gehalten werden kann.

    Unangemessene Benachteiligung

    Daran ändern auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts, die einen zu langsamen Anschluss nicht entschuldigen können. Denn der Kunde muss nach solchen Geschäftsbedingungen ja trotzdem den vollen Preis zahlen – das benachteilige den Kunden unangemessen und mache die Bedingungen unwirksam, urteilte das Gericht.

    quelle: FOCUS Online - Nachrichten

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  • Reppo
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    • 18. Dezember 2011 um 13:18
    • #2

    Ach was, ist Amtsgericht... Heute hüh, morgen hott.


    Sent from iPhone 4S 64GB.

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  • Badly
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    • 18. Dezember 2011 um 13:21
    • #3

    Der Grundstein ist aber gelegt, und OLA oder BGH orientieren sich zum Teil an gefällten Urteilen.

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  • ursl
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    • 19. Dezember 2011 um 07:14
    • #4

    Coole sache gleich mal kündigung beschleuningen mal schauen was Vodafone so meint

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  • gladiator-01
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    • 19. Dezember 2011 um 07:49
    • #5

    Ich wohne sehr ländlich und hatte genau diese Situation
    (2300 kbit/s möglich, Telekom lieferte aber nur 768kbit/s)
    vor knapp einem Jahr und habe mich in meiner Kündigung auf ein solches Urteil berufen.
    Geklappt hat es dann aber erst mit Anwalt im Rücken.
    Hab nun bei 1&1 2300kbit/s und bisher läuft es zufriedenstellend.

    cu

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  • Daedalus
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    • 19. Dezember 2011 um 15:17
    • #6
    Zitat von Badly;437679

    Der Grundstein ist aber gelegt, und OLA oder BGH orientieren sich zum Teil an gefällten Urteilen.


    :D OLG und BGH geben tendenziell eher weniger auf die Meinung eines AG. Umgekehrt wird ein Schuh draus.

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  • Eleanor
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    • 19. Dezember 2011 um 22:06
    • #7

    Steht nicht bei allen Anbietern BIS ZU blabla KBit/S ? Ausser bei der 16000+ da waren es bei der Teledoof glaube garantierte 16000 !

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  • Gast
    Gast
    • 20. Dezember 2011 um 00:04
    • #8

    Hmm, ist halt die Frage wie das in der Praxis dann aussieht. Klar, wenn der Anbieter einen 16000er Tarif und einen 4000er Tarif hat und es gehen nur 2000, dann sollte der Kunde in den günstigen Tarif wechseln können.
    Aber was, wenn nur 1000 oder noch weniger gehen? Muss der Anbieter dann einen extra Tarif dafür anbieten oder sagt er dann einfach, geht nicht?

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  • gladiator-01
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    • 20. Dezember 2011 um 09:41
    • #9

    Es nur geht darum das dir der Anbieter nicht (wesentlich) weniger Speed als technisch möglich schalten darf.

    Das was deine Leitung hergibt muss auch geschaltet werden.
    Bei mir war es so das die Telekomiker mir beim Wechsel von 1&1 erzählen wollten das technisch nicht mehr als 768 möglich seien.
    Dumm nur das ich vorher schon 2300 hatte.

    Also Sonderkündigung wegen nicht Erfüllung mit Berufung auf das Urteil vom Amtsgericht geschrieben.
    Keine Reaktion von der Bande.
    Das gleiche Schreiben mit Anwaltsbriefkopf noch mal geschickt und 1 Woche später
    war der Vertrag aufgehoben und ich bin reumütig zu 1&1 zurück.

    Hab´s noch nicht bereut.

    cu

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  • gschaso
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    • 20. Dezember 2011 um 10:41
    • #10

    Und wen kann ich verklagen, wenn ich noch immer 0 KBit/S über die Leitung krieg?

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  • Badly
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    • 28. Januar 2012 um 11:53
    • #11

    Und die nächste PRO-Kunde Entscheidung!

    ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern

    Ein Internet-Provider muss seinen Kunden mit der Bandbreite versorgen, die im Vertrag zwischen den beiden Parteien vereinbart ist. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren entschieden, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen das Telekommunikationsunternehmen Vodafone klagte.


    In dem konkret verhandelten Fall ging es um eine Kundin, die bei Vodafone ein Internet 6000-Tarifpaket bestellt hatte - bei dem der Internet-Anschluss also eine Bandbreite von 6 Megabit pro Sekunde im Downstream aufweisen sollte. Aufgrund - wie das Unternehmen ausführte - technischer Gegebenheiten bestätigte das Unternehmen den Auftrag, allerdings nur mit einem Internet 2000-Tarif.

    Die Kundin wies Vodafone daraufhin auf die Abweichung hin und kündigte vorsorglich das Vertragsverhältnis, heißt es in der nun vom VZBV veröffentlichten Urteilsbegründung. Die Kündigung nahm das Unternehmen aber nicht an und berief sich dabei auf die Geschäftsbedingungen.

    In diesen heißt es: "Sollte Vodafone-Internet nicht mit der von mir gewünschten Bandbreite zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten." Wer einmal einen bestimmten Anschluss bestellt, wäre also an seinen Auftrag gebunden, auch wenn nur ein Produkt mit geringerer Leistung bereitgestellt werden kann.

    Eine solche Regelung ließ das Gericht nicht gelten. Laut der Urteilsschrift handelt es sich hier um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Wenn eine Vertragspartei nämlich nicht im vereinbarten Umfang liefern kann, komme der Vertrag nämlich gar nicht zustande. Es könne lediglich ein Abänderungsangebot erfolgen, bei dem der Kunde dann wählen kann, ob er es annimmt oder nicht.

    Im gleichen Verfahren untersagte das Gericht Vodafone auch eine Klausel, wonach die Kunden automatisch mit einem Vertragsabschluss auch zustimmen, dass Vodafone ihnen Werbung per SMS zuschicken darf. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt. Stattdessen muss der Kunde einer entsprechenden Vereinbarung ausdrücklich zustimmen.

    quelle winfuture.de

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  • michael.bissel
    Gast
    • 29. Januar 2012 um 13:49
    • #12

    Das ist ja interessant und könnte mich ggf. betreffen. Ich habe Vodafone 16.000 Mbit/s vor über einem Jahr bestellt und da kamen auch immer rund 13.000 durch, also keinen Grund zur Klage. Nach einem Umzug innerhalb des gleichen Ortes habe ich jetzt nur noch 3500 Mbit/s, aber auch nur an guten Tagen. Gezahlt wird weiterhin für die 16.000. Technisch möglich ist hier bei einem anderen Anbieter übrigens bis zu 35.000 Mbit, also die Ausrede zählt da nicht. Mit Vodafone hätte ich durch den Umzug ca. 22 Restlaufzeit... :(

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  • RedEvil
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    • 29. Januar 2012 um 18:51
    • #13

    Schön:), was aber, wenn man an seinem Standort dennoch nichts schnelleres bekommen kann?:confused:
    Kündigt man seinen Vertrag, dann hat man ggf. ja kein Inet mehr, weil der ISP ja nichts anderes liefern kann.:rolleyes:
    Bei uns wird auch erst noch ausgebaut, das dauert aber.:(

    Zudem bezahle ich allein für Inet mehr, Telefon kommt noch extra dazu, soviel zahlt heute keiner mehr da die meisten ja eine Flatkombination aus Inet und Telefon haben.

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  • Doc24
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    • 29. Januar 2012 um 19:05
    • #14

    Nun ja, die Telekom hatte mir DSL3000 angeboten, bekam dann aber DSL 6000 RAM.
    Geht auch mal anders, aber wahrscheinlich eher die Ausnahme.

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  • Reppo
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    • 29. Januar 2012 um 19:45
    • #15

    RAM? Ich glaube, du verwechselst da was..:D


    Sent from iPhone 4S 64GB.

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  • BurnStar
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    • 29. Januar 2012 um 20:15
    • #16

    Er verwechselt da schon nix, das heisst Rate Adaptive Mode (kurz RAM).

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  • Doc24
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    • 29. Januar 2012 um 20:56
    • #17

    Reppo, hätte von dir jetzt nicht erwartet, das du das nicht weißt ;).

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  • grandpa
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    • 30. Januar 2012 um 03:41
    • #18

    Wird auch mal Zeit das diesen Ganoven das Handwerk gelegt wird. Die ISP's sind nach den Abbofallenbetreiben die schlimmsten Abzocker im Netz.
    Wie die Machenschaften dieser Abzocker als geltendes Recht ausgelegt werden konnten, ist mir persönlich schleierhaft.
    Ich geh doch nicht zum Bäcker und kauf nen Brot "bis 1000gr." und bekomme mal 200gr., mal 360gr., oder, wenn ich Glück habe, 1050gr.! Oder kauf nen Fahrticket "bis 5km" und der Fahrer wirft mich nach 1,5 Km raus!? Und alles zum gleichen Preis!
    Es kommt Bewegung in das Thema - und das ist auch gut so -

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