Im Kleingedruckten der Deutschen Telekom steht: Bei Fibre-To-The-Home wird gedrosselt. Für VDSL wird das auch angedroht, angeblich aber nicht umgesetzt.
Die Deutsche Telekom drosselt auch ihre Fibre-To-The-Home-Anschlüsse bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens im Monat. Das geht aus der Leistungsbeschreibung Call & Surf IP (PDF) der Telekom hervor.
Bei dem Telekom-Produkt Fiber 100 wird eine Datenübertragungsrate von 90 bis 100 MBit/s für den Download und 45 bis 50 MBit/s für den Upload geboten. Doch ab einem übertragenen Datenvolumen von 300 GByte innerhalb eines Monats wird die Übertragungsgeschwindigkeit für den "Rest des Monats auf maximal 384 KBit/s für den Down- und Upload begrenzt", heißt es im Kleingedruckten.
Bei dem schnelleren Zugangsprodukt Fiber 200 bremst der Festnetzbetreiber ab einem übertragenen Datenvolumen von 400 GByte innerhalb eines Monats ebenfalls auf 384 KBit/s. "Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses", erklärte das Unternehmen.
[h=3]Drosselung der VDSL-Anschlüsse schon länger bekannt[/h] Die Drosselung der VDSL-Anschlüsse der Telekom ist schon länger bekannt. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Bonn vom Oktober 2011 darf die Telekom ihr Produkt Call & Surf Comfort VDSL nicht drosseln, während in der Werbung versprochen wird, es gebe keine "Volumenbeschränkung" und eine Datentransferrate von "bis zu 25 MBit/s". Laut der Vertragsklausel drosselt der Konzern bei VDSL 25 auf 6 MBit/s im Downstream und auf 576 KBit/s im Upstream, wenn 100 GByte im Monat erreicht werden. Bei VDSL 50 wird laut Vertrag ab einem Volumen von 200 GByte gedrosselt. Diese Werbeaussagen seien irreführend und müssten unterbleiben, urteilte das Gericht. Bei Zuwiderhandlungen drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und ersatzweise sechs Monate Haft.
Ein Telekom-Sprecher erklärte Golem.de dazu nach dem Urteil: "Wir haben die Geschwindigkeitsbegrenzung bisher nicht umgesetzt, insofern können wir die Aufregung nicht nachvollziehen. Auf die vertragliche Regelung dazu weisen wir inzwischen in einer Fußnote hin." Gegen das Urteil wollte die Telekom Berufung einlegen, weil die Aussage "Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" auch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung richtig sei.
[h=3]Nachtrag vom 21. März 2012, 11:51 Uhr[/h] Telekom-Sprecher Dirk Wende sagte Golem.de: "Die Telekom behält sich die Reduzierung der Bandbreite bei Glasfaseranschlüssen nach Erreichen des monatlichen Volumens vor. Diese Möglichkeit bilden wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ab."
Quelle: golem.de