Zitat
[h=1]GEMA-Vermutung durch Gericht bestätigt[/h]
[h=2]Die so genannte GEMA-Vermutung ist rechtens. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Streitpunkt war ein vom Verein Musikpiraten veröffentlichtes Musikstück, für das die GEMA, obwohl es unter CC stand, Lizenzgebühren haben wollte. Wichtiger Punkt bei der Entscheidungsfindung war vor allem, dass die Interpreten ihr Lied unter einem Pseudonym veröffentlichten.[/h] Die GEMA darf Lizenzgebühren für Musikstücke verlangen, wenn diese unter einem Pseudonym veröffentlicht werden. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Der Verein Musikpiraten muss nun laut dem Urteil Schadensersatz zahlen.
Bei der GEMA-Vermutung handelt es sich um das Recht der GEMA, davon auszugehen, dass jeder Künstler seine Ansprüche durch die Verwertungsgesellschaft vertreten lässt, solange nicht eindeutig das Gegenteil bewiesen wurde. Die Beweispflicht liegt dabei nicht bei der GEMA, sondern bei demjenigen, der das Musikstück verwenden will, in diesem Fall also bei dem Verein Musikpiraten e.V.
Das Problem in diesem Fall war, dass das Musikstück mit dem Titel "Dragonfly" unter einem Pseudonym auf einer CD des Vereins veröffentlicht wurde. An der Problematik änderte nach Auffassung des Gericht nichts, dass die Musikpiraten darauf hinwiesen, dass sowohl das Stück als auch die gesamte CD unter Creative Commons stehen. Diese Beteuerung reichte der GEMA nicht - sie verlangte, dass der Klarname des Interpreten von "Dragonfly" bekannt gemacht werden sollte, andernfalls könne man die GEMA-Vermutung nicht entkräftigen. Durch Nennung des Namens hätte der Verein die Streitigkeiten sofort beenden können, so der GEMA-Justiziar Kilian Steiner. Dies war aber weder dem Verein noch den Interpreten recht, sie weigerten sich und hofften, das Gericht würde ihnen in diesem Prozess Recht geben. Der Vorsitzende des Vereins Musikpiraten, Christian Hufgard, kommentiert: "Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten."
Der Verein Musikpiraten will gegen das Urteil Berufung einlegen.
GEMA-Vermutung durch Gericht bestätigt - News - gulli.com
Was soll man dazu noch sagen. Nichts - man ist einfach nur sprachlos.
Cu
Verbogener