Pro7Sat1 und RTL müssen die Grundverschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme über Kabel, Satellit und IPTV aufgeben. Das Bundeskartellamt hat zudem gegen Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen Position bezogen.
Das Bundeskartellamt hat Strafen in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen Pro7Sat1 und RTL verhängt, weil diese bei der "Verschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen" haben. Das gab die Wettbewerbsbehörde am 28. Dezember 2012 bekannt. Die Sendergruppen müssen sich verpflichten, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt über Kabel, Satellit und IPTV anzubieten. Nicht eingeschlossen ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.
Gegen die Bußgeldbescheide kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Widerspruch eingelegt werden. Die Unternehmen haben laut Bundeskartellamt jedoch erklärt, den Streit beilegen zu wollen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: "Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken. Die Absprachen betrafen die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV." Sie seien mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung der Unternehmen durch das Bundeskartellamt im Mai 2010 umgesetzt worden, in vielen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus.
Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts entfalle die Grundlage für eine Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung.
Quelle: golem.de