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Ein Sieg für das digitale Fernsehen

  • mandy28
  • 3. Januar 2013 um 22:16
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    • 3. Januar 2013 um 22:16
    • #1

    03.01.2013, 10:24 Uhr,


    Ende Dezember hat das Bundeskartellamt den privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität untersagt. Für das digitale Fernsehen ist dies die Chance, endgültig aus dem Schatten der analogen Verbreitung zu treten und für den Verbraucher ein Zeichen dafür, dass Digitalisierung nicht zwangsläufig mit mehr Restriktionen einhergehen muss.

    Für die Digitalisierung des Fernsehens war 2012 allein schon aufgrund der Analogabschaltung über Satellit ein wichtiges Jahr. Doch die Abschaltung des analogen Signals war dabei weniger der Auslöser der erfolgreichen Digitalisierung, als vielmehr die Folge dessen. Der Siegeszug des digitalen Satellitenfernsehens hatte bereits lange zuvor begonnen, weil für den Verbraucher die Vorteile der Digitalisierung gegenüber den Nachteilen überwogen.

    Wie sich mehrfach am Beispiel des Kabelfernsehens zeigte, war dies jedoch in der Vergangenheit nicht auf jedem Übertragungsweg so. Denn während Digitalisierung auf der einen Seite mehr Programmvielfalt bedeutete, ermöglichte sie andererseits den Sendeveranstaltern und Kabelnetzbetreibern eine effektivere Verschlüsselung bestimmter Programmsignale – die so genannte Grundverschlüsselung war geboren. Damit einher gingen oftmals weitere Einschränkungen wie Aufnahme- oder Vorspursperren.

    Aus diesem Grund ist das Urteil des Bundeskartellamts vom 28. Dezember 2012, welches den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die Grundverschlüsselung ihrer SD-Free-TV-Programme über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV untersagt, besonders wichtig. Sollte dieses in die Praxis umgesetzt werden, würden für die Zuschauer die größten Nachteile der Digitalisierung im Kabel auf einen Schlag egalisiert. Denn auch die verbliebenen Anbieter Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom müssten dann auf eine Grundverschlüsselung der SD-Versionen der Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 verzichten.

    Sehr wahrscheinlich würde die Grundverschlüsselung dann auch für alle anderen SD-Free-TV-Sender im digitalen Kabel kippen, denn nur die wenigsten Zuschauer dürften bereit sein, für Programme wie Das Vierte, Tele 5 oder Sport 1 weiterhin extra zu zahlen.

    Auch für IPTV-Kunden etwa der Deutschen Telekom könnte sich einiges ändern. So wäre es bei einem Wegfall der Grundverschlüsselung denkbar, dass neben den Programmen von ARD und ZDF künftig auch die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 per VLC-Player direkt am heimischen Computer empfangbar werden. Zusätzlich könnte dies der Startschuss für marktfähige unabhängige IPTV-Receiver werden, mit denen ein vergrößertes Free-TV-Angebot über IPTV empfangen werden kann.

    Nicht zuletzt böte ein Wegfall der Grundverschlüsselung im Kabel und über IPTV auch eine Chance für die terrestrische Verbreitung. Im Sinne der Gleichbehandlung der Zuschauer dürfte es für die Mediengruppe RTL schwierig werden, die DVB-T-Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender in den Großräumen Leipzig und Stuttgart weiterhin zu rechtfertigen, sollte die Grundverschlüsselung über die anderen Verbreitungswege grundsätzlich fallen. Somit könnte die Bedeutung des Jahres 2012 für die Digitalisierung des Fernsehens durch das späte Urteil des Bundeskartellamts auf längere Sicht noch einmal eine deutliche Steigerung erfahren.

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  • MrHonk
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    • 4. Januar 2013 um 19:31
    • #2

    Seit dem 02.01.2013 ist zumindestens die Grundverschlüsselung der digitalen Sender bei UM Geschichte :)
    Mein Samsung kann nun alle digitalen SD-Kanäle ohne weiteres anzeigen.

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  • mandy28
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    • 5. Januar 2013 um 12:23
    • #3

    Siehe : https://www.zebradem.com/67451-unitymed…llt-am-2-januar

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