Namd,
da ja jetzt wieder die Meisten Ihre Steuererklärung machen, schreibe ich mal ab und an einige legale Steuertricks hier im Thread auf
vielleicht ist ja für den Ein oder Anderen was dabei, vielleicht hat ja auch Jemand einen guten Tipp,ich binn gespannt
Tipp Gebrauchtwagen
sechs Jahre Nutzungsdauer gelten nämlich nur für Neuwagen!
Gebrauchte Wagen haben eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer.
Kauft einfach einen gut erhaltenen,z.b. vier jahre alten Gebrauchtwagen.Da von dessen Nutzungsdauer nur noch ein Rest von 2 Jahren übrig ist, könnt ihr den Kaufpreis mit 50% im Jahr abschreiben.Und wenn ihr den Wagen dann nach ablauf der 2 Jahre wieder weiterverkauft,muß nicht einmal der Gewinn versteuert werden.
Denn Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen unterliegen bei einem Arbeitnehmer nur dann der Besteuerung wenn er sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf veräußert.
selbstständige,Landwirte,Forstwirte und Gewerbetreibende haben es nicht so gut.
Sie können aber dafür ein eventuelles Verlustgeschäft beim Autoverkauf absetzen
Gruß Kalle