Offenes WLAN Unbescholtene Nutzer kommen ins Visier der Polizei
Lange mussten Surfer für einen schnellen Internetzugang etliche Meter LAN-Kabel durch die Wohnung ziehen, seit der Revolution des drahtlosen Netzwerks genügt eine kleine Antenne. Doch endet im Gegensatz zum Kabel die Verbindung nicht mit der Gebäudewand, unerlaubte Nutzer können von Außen in das Netz gelangen. Bei Straftaten der „Schwarz-Surfer“ steht schnell die Polizei vor der Tür.
Ein 63jähriger Nürnberger konnte den Besuch der Polizei gar nicht fassen. Eine Anzeigte legte ihm den unrechtmäßigen Besuch von Pornoseiten zur Last. Schnell wurde klar, dass ein unbekannter Dritter durch ein ungesichertes WLAN die Straftaten begangen hatte. Bei einem Wechsel des Telefonanbieters wurde bei dem Mann ein Komplettgerät installiert, das trotz ausschließlichem Gebrauch des normalen LAN munter per WLAN die Nachbarschaft versorgte. Nach intensiver Ermittlung wurde ein 23jähriger Tatverdächtiger gefunden, der schon längere Zeit durch ungesicherte Drahtlosnetzwerke ins Internet ging. Rechtliche Folgen hat das ungesicherte Netzwerk für den 63Jährigen nicht.
Die Polizei rät, unbedingt die drahtlose Netzwerkverbindung zu verschlüsseln. Dabei genügt nicht mehr der alte Standard WEP, da er sehr einfach geknackt werden kann. Zur sicheren Verschlüsselung wird WPA oder auch WPA2 empfohlen. Die genauen Angaben sind im Handbuch des Routers nachzulesen. Wird er Router nur im Kabelbetrieb verwendet, sollte WLAN unbedingt deaktiviert werden.
Lässt ein Internetnutzer das eigene WLAN trotz allen guten Ratschlägen offen, kommt er potentiell in rechtliche Probleme. Jeder anonyme Mensch mit Notebook auf der Straße kann durch den fremden Internetzugang Straftaten im Internet vollziehen. Bei einer Strafverfolgung wendet sich die Polizei durch das Zurückverfolgen der IP-Adresse direkt an den unwissenden Anschlussinhaber, der erst einmal die Lage klären muss. Momentan ist die Rechtsprechung auch noch unschlüssig, ob Besitzer von offenen Netzwerken bei einem Missbrauch ohne gute Protokollierung des Internetverkehrs zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die gleichen Probleme kommen in Zukunft auf Nutzer der weltweit größten WIFI-Community FON zu. Das Prinzip dieser Community beruht auf dem Nehmen und Geben. Wer anderen „Foneros“ den eigenen Internetzugang durch einen speziellen Router zur Verfügung stellt, darf auch selbst auf der ganzen Welt durch andere Router surfen. Gegen ein Entgelt dürfen auch Mitglieder ohne eigenen Router weltweit auf dem Netz von FON surfen. Eigentlich hört sich alles sehr einfach und unkompliziert an, doch durch den unkontrollierten Zugang zum Internet entstehen die bekannten Risiken der Strafverfolgung.
Quelle Gulli Board