Neues Gesetz zur Privatinsolvenz: Schuldenfrei nach drei Jahren
Verbraucher und Unternehmensgründer in der Schuldenfalle sollen schneller als bisher die Chance bekommen, neu zu starten. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, das es Betroffenen ermöglicht, sich schon nach drei Jahren von ihren Restschulden befreien lassen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Schuldner zumindest einen Teil der Außenstände beglichen haben.
Schulden müssen zum Teil getilgt sein
Die bisherige Regelung sah eine Frist von sechs Jahren bis zur Schuldenfreiheit vor. Bedingung für eine sogenannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt wurden.
Ursprünglich sollte sogar eine Quote von 25 Prozent ausreichen, aber die Parlamentarier sahen dadurch die Eigentumsrechte der Gläubiger zu stark geschmälert. Wenn immerhin die Verfahrenskosten beglichen sind, winkt künftig eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre. Ansonsten bleibt es bei der derzeitigen Verfahrensdauer von sechs Jahren.
Individueller Weg aus der Schuldenfalle
Das neue Gesetz ermöglicht auch ein Verbraucher-Insolvenzverfahren. Darin können Schuldner zusammen mit ihren Gläubigern die Voraussetzungen für die Entschuldung "ganz individuell und unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls" erarbeiten, wie das Bundesjustizministerium erläuterte.
Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sollen mit dem Gesetz besser geschützt werden. Bisher hatte die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter häufig eine Kündigung und damit den Verlust der Wohnung zur Folge. Die Änderungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft.
Anreiz zur Rückzahlung
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, von der Reform profitierten sowohl die verschuldeten Bürger als auch deren Gläubiger. Die Schuldner stünden nicht mehr so lange wie bisher vor einem Schuldenberg. Gleichzeitig gebe es einen gezielten Anreiz, wenigstens einen Teil der Schulden zurückzuzahlen. Allein im vergangenen Jahr meldeten knapp 130.000 Deutsche eine Privatinsolvenz an.
Die Privatinsolvenz ist seit 1999 möglich. Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann dies mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht beantragen. Das Verfahren ermöglicht die Restschuld-Befreiung. Dafür müssen Verbraucher bislang noch sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abstottern. Danach werden ihre restlichen Schulden gestrichen.
Quelle: t-online.de