Zitat von heugabel;521587Zumal noch nicht einmal der Nutzer darauf hingewiesen wird, dass der Stream zwischengespeichert werden muss.
Also ich weiß ja nicht, wem Redtube gehört, aber ich glaub nicht, dass die die Pflicht haben, darauf hinzuweisen, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn das bekannt wäre, müssten diese Inhalte entfernt werden.
Zitat von heugabel;521587Des weiteren ist fraglich ob der Film wirklich komplett auf der Platte ist und man den ohne umwandeln sehen kann.
Ich glaub nicht, dass das relevant wäre, wenn ein Richter das Streaming als illegal ansieht, wovon auszugehen ist.
Zitat von heugabel;521587Ganz abgesehen davon werden es 98% der Nutzer gar nicht wissen, wie ein Stream funktioniert.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht dann, wenn, wovon auszugehen ist, die Nutzerermittlung mittels Straftat stattgefunden hat (Beweisverwertungsverbot ist eher unwahrscheinlich)